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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Seminarbesuche

Anmeldung

Anmeldungen zu unseren Seminaren sind schriftlich (Fax genügt) vorzunehmen. Sie werden schriftlich bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt.

Seminarpreis

Der ausgezeichnete Seminarpreis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Im Preis enthalten sind Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und bei Ganztagesveranstaltungen ein Mittagessen . Das Mittagessen entfällt bei halbtägigen Veranstaltungen.

Zahlungsbedingungen

Der Seminarpreis ist zwei Wochen vor Seminarbeginn fällig.

Rücktritt und Kündigung

Der Teilnehmer kann bis zum 15 Kalendertag vor dem ersten Seminartag jederzeit und kostenlos zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Seminartag, wird der volle Teilnahmepreis fällig. Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt bis zum 15. Kalendertag wird der bereits bezahlte Teilnahmepreis in vollem Umfang erstattet. Meldet der Teilnehmer sich während der Veranstaltung ab oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, ist der Teilnahmepreis dennoch in voller Höhe fällig.

Dozentenwechsel

Die Albertakademie ist berechtigt, einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen.

Seminarabsage

Die Albertakademie behält sich vor, das angebotene Seminar bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn, zu verschieben oder abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Der bereits gezahlte Seminarpreis wird voll erstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmeldenden bestehen nicht.

2. BUCH/SOFTWAREBESTELLUNGEN

Form der Bestellung

Buch- und Softwarebestellungen haben schriftlich zu erfolgen (Fax genügt).

Buch/Softwarepreise

Die ausgewiesenen Preise beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig.

3. DATENSPEICHERUNG

Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz werden Namen und Anschrift der Teilnehmer sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten von der Albertakademie gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung einverstanden.

4. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT.

Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand ist Hamburg.

Impressum

Herausgeber
 
  Verlag E. Albert
   Albertakademie

Anschrift:
   Heinrich-von-Ohlendorff-Str. 91
   D-22359 Hamburg

   Postfach 67 05 29
   D-22345 Hamburg

   
Tel. 040-6030933
   Fax 040-6032758

Geschäftsführung:
   Elke Albert

   eMail:
info@albertakademie.de
 

Willkommen

Willkommen

auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen rund um die Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und Sozialversicherungsrecht.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter "Steuern aktuell".

Das Lohnsteuerrecht radikal vereinfachen

Die Albertakademie fordert die Bundesregierung zur Vereinfachung des Lohnsteuerrechts auf. Die Vorschläge können Sie von dieser Seite herunterladen! (mehr …)

Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2008 liegt vor!

Das BMF hat soeben den Entwurf der LStR 2008 vorgelegt. Wesentliche änderungen ergeben sich für den gesamten Themenkomplex der Reisekosten. Wir werden in Kürze ausführlich berichten. (mehr …)

Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers

Was kann der Arbeitgeber heute seinen Mitarbeitern steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren? Wir zeigen Ihnen sämtliche Möglichkeiten auf und sagen Ihnen, wie Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Besuchen Sie unser ganztägiges Seminar am 21.5.2007 in Hamburg (mehr …)

Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Auswärtstätigkeiten aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Die Verfügung stellt eine Einzelmeinung dar und ist nicht mit dem BMF abgestimmt. Beachten Sie hierzu die kritische Stellungnahme der Albertakademie in Heft 8 der Finanz-Rundschau! (mehr …)

Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft fordern das BMF zur Klarstellung bei der Anwendung des neuen § 37b EStG auf

Zweifelsfragen müssen durch das BMF kurzfristig geklärt werden. Andernfalls ist für die Unternehmen eine Entscheidung über Vor- und Nachteile der Neuregelung nicht möglich (mehr …)

Besteuerung von Sachzuwendungen – insbesondere für Incentive-Reisen – wird wieder interessant.

Der neue Paragraf 37 b EStG sieht eine völlig neue Besteuerung von Sachzuwendungen vor. Ab 1.1.2007 können Sachzuwendungen einheitlich mit 30 % vom Geber versteuert werden. Der Empfänger (z.B. von Incentive-Reisen) muss dann selbst nicht mehr versteuern! Wir informieren Sie ausführlich in unseren Seminaren über die Vorteilhaftigkeit dieser Pauschalsteuer! (mehr …)

Bundestags-Finanzausschuss empfiehlt neuen § 37 b EStG zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ab 1.1.2007

Die Neuregelung gilt jetzt doch für alle Sachzuwendungen, z.B. auch für Incentive-Reisen. Der Steuersatz wurde mit 30 % festgelegt. Damit entspricht der Deutsche Bundestag der 10-jährigen Forderung der Albertakademie nach einer einfachen und akzeptablen Besteuerung für Mitarbeiter aber auch für Dritte. Der Empfänger braucht die Zuwendung selbst nicht mehr versteuern! Besuchen Sie unsere Seminarveranstaltungen! Wir zeigen Ihnen, wie die neue Regelung anzuwenden ist und welche Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben. (mehr …)