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Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Auswärtstätigkeiten aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Die Verfügung stellt eine Einzelmeinung dar und ist nicht mit dem BMF abgestimmt. Beachten Sie hierzu die kritische Stellungnahme der Albertakademie in Heft 8 der Finanz-Rundschau! Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)

Das steuerliche Reisekostenrecht ist durch die jüngste Rechtsprechung des BFH weitgehend geändert worden. Die Finanzverwaltung ist bis heute nicht in der Lage, die sich aus den Urteilen ergebenden Konsequenzen in eine allgemein verbindliche Regelung umzusetzen.

Die OFD Rheinland unternimmt einen Versuch, zur Klärung beizutragen. Diese Auffassung ist nicht mit den anderen Fininanzministerien abgestimmt!

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