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Besteuerung von Sachzuwendungen – insbesondere für Incentive-Reisen – wird wieder interessant.

Der neue Paragraf 37 b EStG sieht eine völlig neue Besteuerung von Sachzuwendungen vor. Ab 1.1.2007 können Sachzuwendungen einheitlich mit 30 % vom Geber versteuert werden. Der Empfänger (z.B. von Incentive-Reisen) muss dann selbst nicht mehr versteuern! Wir informieren Sie ausführlich in unseren Seminaren über die Vorteilhaftigkeit dieser Pauschalsteuer! Besteuerung von Sachzuwendungen – insbesondere für Incentive-Reisen – wird wieder interessant.

In unseren Seminaren im Herbst 2006 und Frühjahr 2007 werden wir Sie ausführlich über die neue Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 30 % informieren.

Nr Seminarthema Ort Termin Dauer
1 Incentive-Reisen Tagungsreisen Events Hamburg 27.11.06 09-16 Uhr
2 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Frankfurt/M 23.01.07 14-17.30 Uhr
3 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Düsseldorf 24.01.07 09-12.30 Uhr
4 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Stuttgart 05.02.07 14-17.30 Uhr
5 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 München 06.02.07 09-12.30 Uhr
6 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Berlin 13.02.07 14-17.30 Uhr
7 Incentive-Reisen Tagungsreisen Events Hamburg 06.12.06 09-16 Uhr

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