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Bundestags-Finanzausschuss empfiehlt neuen § 37 b EStG zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ab 1.1.2007

Die Neuregelung gilt jetzt doch für alle Sachzuwendungen, z.B. auch für Incentive-Reisen. Der Steuersatz wurde mit 30 % festgelegt. Damit entspricht der Deutsche Bundestag der 10-jährigen Forderung der Albertakademie nach einer einfachen und akzeptablen Besteuerung für Mitarbeiter aber auch für Dritte. Der Empfänger braucht die Zuwendung selbst nicht mehr versteuern! Besuchen Sie unsere Seminarveranstaltungen! Wir zeigen Ihnen, wie die neue Regelung anzuwenden ist und welche Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben. Bundestags-Finanzausschuss empfiehlt neuen § 37 b EStG zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ab 1.1.2007

In unseren nachfolgenden Seminaren gehen wir auf die gesetzliche Neuregelung in § 37 b ESWtG gezielt ein. Nutzen Sie unser Wissen und machen Sie von dieser völlig neuen Regelung Gebrauch! Wir zeigen Ihnen, dass es sich lohnt.

Nr Seminarthema Ort Termin Dauer
1 Incentive-Reisen, Tagungsreisen, Events Hamburg 27.11.06 09-16 Uhr
2 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Frankfurt/M 23.01.07 14-17.30 Uhr
3 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Düsseldorf 24.01.07 09-12.30 Uhr
4 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Stuttgart 05.02.07 14-17.30 Uhr
5 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 München 06.02.07 09-12.30 Uhr
6 Neuregelung Besteuerung von Sachzuwendungen ab 2007 Berlin 13.02.07 14-17.30 Uhr
7 Incentive-Reisen, Tagungsreisen, Events Hamburg 06.12.06 09-16 Uhr

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