Steuern aktuell
Rabatte und Preisvorteile durch Dritte – Ausführlicher Beitrag von Uwe Albert

Das BMF hat kürzlich ein neues Schreiben zur Lohnsteuerpflicht von Rabatten und Preisvorteilen veröffentlicht. Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu schon 2009 in der Fachzeitschrift „Finanzrundschau“ einen ausführlichen Aufsatz veröffentlicht, der nichts an Aktualität verloren hat und sich kritisch mit der Lohnsteuerpflicht solcher „Vorteile“ auseinander setzt. Sie können den Beitrag einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unserem Seminar „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 20.4.2015 werden wir die Problematik darstellen und erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.

Neues BMF-Schreiben zur Lohnzahlung durch Dritte vom 20.1.2015

Das BMF hat gestern ein neues Schreiben veröffentlicht, in dem Lohnzahlungen durch Dritte neu regelt werden. Anlass war die neue Rechtsprechung des BFH, nach der Lohnzahlungen durch Dritte nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie können das neue Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unserem Seminar am 20.4.2015 zur Besteuerung von Sachzuwendungen werden wir dieses neue BMF-Schreiben und die aktuelle Rechtsprechung des BFH dazu ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“

Geld zurück vom Finanzamt: Betriebsveranstaltungen bis zum 31.12.2014 regelmäßig lohnsteuerfrei!

Der Bundesfinanzhof hatte am 13.5.2013 in mehreren Urteilen entschieden, dass die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung regelmäßig steuerfrei ist. Diese Urteile wendet die Finanzverwaltung jetzt, nach mehr als 1 1/2 Jahren. an. In unserem Seminar am 26.2.2015 teigen wir Ihnen, wie Sie ggfs. zu viel gezahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückfordern können. Einzelheiten unter „Seminare“.

 

Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 37b EStG veröffentlicht

Das BMF hat den Entwurf eines neuen Schreibens zur Anwendung des § 37b EStG veröffentlicht. Sie können den Entwurf ansehen und herunterladen. Klicken sie bitte hier.

In unserem Seminar „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 20.4.2015 wird die Albertakademie die neuen Regelungen darstellen und anhand praktischer Beispiele erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neues BMF-Schreiben zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte vom 23.12.2014

Das BMF hat am 23.12.2014 – kurz vor Weihnachten – ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte veröffentlicht. Zum Ansehen und Herunterladen klicken Sie bitte hier.

Lohnsteuerrecht 2015 – Seminar auf DVD für nur 95 Euro!

Sämtliche Neuregelungen im Lohnsteuerrecht ab 1.1.2015 hat die ALBERTAKADEMIE jetzt in einem Seminar auf einer DVD zusammengestellt, Autor Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, Dauer ca. 1 Stunde und 10 Minuten.:

– Neue gesetzliche Regelung bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

– Neue gesetzliche Regelung für steuerfreie Betreuungsleistungen des Arbeitgebers

– Neue gesetzliche Regelung für Sonderzahlungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung

– Neue Lohnsteuerrichtlinien 2015

– Neue Urteile des BFH zum Lohnsteuerrecht (Pkw-Nutzung, Betriebsveranstaltungen, § 37b EStG

– Neue Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung (44-€-Freigrenze, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Nutzungsentgelt bei Pkw-Nutzung, Lohnsteuerbescheinigung

– Neue BMF-schreiben zu Reisekosten.

Sie können die DVD überall auf Ihrem PC oder Laptop nutzen und die Seminarthemen in Wort und Bild ansehen und anhören.

Preis des Seminars 95 € zzgl. USt. Bestellungen unter „Seminare auf DVD“

 

Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2015 jetzt auch offiziell vom BMF veröffentlicht

Die Albertakademie hatte bereits Anfang November die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen ab 1.1.2015 veröffentlicht. Jetzt hat auch das BMF mit Schreiben vom 19.12.2014    diese neuen Pauschbeträge offiziell veröffentlicht. Sie können die neuen Pauschbeträge einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Der Bundesrat hat heute am 19.12.2014 dem Jahresteuergesetz 2195 zugestimmt,

Dem vom Bundestag beschlossenen sog. Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Bundesrat heute zugestimmt.

Folgende wesentlichen Änderungen sind zu berücksichtigen:

  1. Neue gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen (u.a. Freibetrag statt bisheriger Freigrenze)
  2. Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers zur kurzfristigen Notbetreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen des Arbeitnehmers
  3. Steuerfreiheit von Sonderzahlungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung.

Zu diesen neuen gesetzlichen Regelungen sowie zu den geänderten Lohnsteuerrichtlinien 2015 und den neuesten Urteilen des BFH und Verwaltungsanweisungen des BMF zum Lohnsteuerrecht hat die ALBERTAKADEMIE ein Seminar auf einer DVD in Wort und Bild  herausgebracht, die sofort lieferbar ist. Dauer des Seminars über 1 Stunde.

Darin werden alle wichtigen Neuregelungen ausführlich dargestellt und anhand praktischer Beispiele erläutert. Referent ist Diplom-Betriebswirt Uwe Albert. Die DVD kostet nur 95 € zzgl. USt. Seminarbesuche außer Haus werden damit überflüssig. Sie können die DVD auf Ihrem Computer im Betrieb oder zu Hause jederzeit ansehen und anhören.

Bestellungen auf unserer Internetseite www.albertakademie.de unter „Seminare auf DVD“.

Neue Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § 37b EStG – BMF legt den Entwurf eines neuen Schreibens vor

Das BMF hat aufgrund der BFH-Rechtsprechung den Entwurf eines überarbeiteten Schreibens zur Anwendung des § 37b EStG (Pauschalierung mit einem Steuersatz von 30 %) vorgelegt.

Danach soll künftig Folgendes gelten:

  1. Von § 37b EStG werden nur betrieblich veranlasst Zuwendungen erfasst, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Damit wird die bisherige Verwaltungsauffassung geändert.
  2. Zu versteuern sind alle Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Nicht gem. § 37b EStG zu versteuern sind somit Sachzuwendungen, die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen oder die dem Empfänger nicht im Rahmen einer Einkunftsart zufließen.
  3. Für Sachzuwendungen, die nicht gem. § 37b EStG zu versteuern sind, muss der Zuwendende neben den für den Betriebsausgabenabzug bestehenden Aufzeichnungen zusätzlich durch geeignete Aufzeichnungen darzulegen, dass diese Zuwendungen nicht nach § 37b EStG steuerpflichtig sind. auf Verlangen der Finanzbehörde müssen die Empfänger der Zuwendungen genau benannt werden können.
  4. Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer sind von der Pauschalierung nach § 37b EStG ausgeschlossen.
  5. Das Besteuerungsverfahren soll darüber hinaus vereinfacht werden: Der Steuerpflichtige kann zur Besteuerung nach § 37b EStG einen bestimmten Prozentsatz aller gewährten Zuwendungen an Dritte unterwerfen. Dieser Prozentsatz ist vom Steuerpflichtigen anhand geeigneter Unterlagen oder Aufzeichnungen glaubhaft zu machen. Für diesen Fall sind weitergehende Aufzeichnungen – zur Steuerpflicht beim Empfänger – nicht erforderlich.

In unserem ganztägigen Seminar am 20.4.2015 werden wir die Neuregelungen darstellen und anhand praktischer Beispiele erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“

Anwendung der Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG wird geändert – BMF-Schreiben liegt im Entwurf vor.

Sie können den Entwurf des BMF-Schreibens herunterladen. Klicken Sie bitte hier.