Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben in einer Besprechung am 20.4.2016 festgelegt, dass in bestimmten Fällen pauschal besteuerter Arbeitslohn künftig beitragspflichtig wird. Sie können das Besprechungsprotokoll hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Pauschalbesteuerter Arbeitslohn ist künftig beitragspflichtig
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