auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Vorschlag zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) haben soeben einen Reformvorschlag zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vorgelegt. An dem Vorschlag hat die Albertakademie mitgewirkt.
Das Reisekostenrecht ist ein prägnantes Beispiel für die enorme Komplexität des Steuerrechts, auch bei einfachen und alltäglichen Sachverhalten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind für die Arbeitgeber nicht erkennbar. Gerade die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers führt wegen umfangreicher Überwachungs- Prüf- und Kontrollpflichten zu unvertretbarem bürokratischem Aufwand der Arbeitgeber. Dies umso mehr, weil ein Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben kann.
Da der Vorschlag an sämtliche maßgebenden politischen Gremien in Berlin sowie an sämtliche Finanzministerien und -behörden von Bund und Ländern versandt worden ist, besteht Hoffnung, dass demnächst eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag stattfindet.
Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vorschlag gern per Email zu.

Handbuch Reisekosten 2011 Neuauflage Sofort lieferbar!

Neuauflage Handbuch Reisekosten 2011 auf CD-ROM
Bearbeitet von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert

Jetzt sofort lieferbar

Unser Handbuch Reisekosten 2011 enthält sämtliche neuen Gesetze, Verwaltungsanweisungen und BFH-Urteile auf aktuellem Stand, deren Kenntnis zur Gewährung und Abrechnung von Reisen erforderlich sind.

Zusätzlich enthält das Handbuch Informationen zur Besteuerung von Tagungsreisen, Incentive-Reisen, gemischte Reisen mit Freizeitanteil und Teambildungsmaßnahmen, PKW-Nutzung, Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) und zur Auslandsreisekostenverordnung (ARV), zum Bundesumzugskostengesetz und zur Auslandsumzugskostenverordnung, Fam-Trips von Reiseagenturen sowie ein Muster für eine Reisekostenrichtlinie und Hinweise zum Vorsteuerabzug.

Enthalten sind sämtliche Gesetzlichen Regelungen, die aktuellen Lohnsteuerrichtlinien, BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen, sämtliche wichtigen Entscheiden des Bundesfinanzhofs in vollem Wortlaut und weitere wichtige Urteile der Finanzgerichte sowie die Regelungen zum Bundesreisekostengesetz und zum Bundesumzugskostengesetz.

Das Handbuch enthält darüber hinaus ausführliche Hinweise und Lösungen anhand praktischer Beispiele

·         Zur regelmäßigen Arbeitsstätte
·         Zur steuerfreien Zahlung von Reisekosten
·         Zur Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten (Frühstück anlässlich Übernachtungen)
·         Zur Abrechnung der doppelten Haushaltsführung
·         Zur Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen
·         Zur Besteuerung von Incentive- und Tagungsreisen
·         Zur Besteuerung sog,. gemischter Reisen.

Jetzt neu: Im Handbuch enthalten ist jetzt auch ein Reisekosten-Lexikon, in dem anhand praktischer Beispiele die Abrechnung von Reisen und doppelter Haushaltsführung dargestellt wird.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert verfasst. Es hat einen Umfang von ca 1.250 Seiten und wird nur auf einer CD im pdf-Format ausgelie­fert.

Das Handbuch Reisekosten 2011 ist sofort lieferbar und wird ausschließlich auf einer CD als PDF-Datei ausgeliefert und kostet 45 Euro, einschl. Versandkosten und Umsatzsteuer.

ISBN-Nr.: 978-3-9805180-4-8

Das Handbuch gehört an jeden Arbeitsplatz der Mitarbeiter, die Reisekosten genehmigen, abrechnen und versteuern

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Einzelheiten seihe unter "Steuern aktuell".

Wieder neue Regelungen zu Reisekosten durch die Finanzverwaltung

Die Oberfinanzdirektionen (OFD) Niedersachen und Rheinland haben vor kurzem weitere Verfügungen zum Reisekostenrecht veröffentlicht. Nach einer OFD-Verfügung Rheinland vom 12.7.2010 soll in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer zu einem anderen verbundenen Unternehmen entsandt wird und dort am neunen Arbeitsort seine einzige Wohnung unterhält (die bisherige wurde aufgehoben), der Arbeitnehmer weder Werbungskosten für die Wohnung geltend machen können noch der Arbeitgeber die Wohnungskosten steuerfrei erstatten können– obwohl auch nach Meinung der Finanzverwaltung eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Behält der Mitarbeiter seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort bei und wird die Wohnung am neuen Beschäftigungsort auch von Familienmitgliedern genutzt, so sind die Wohnungskosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufzuteilen. Die Aufteilung kann geschätzt werden, wobei eine Aufteilung nach Köpfen nicht infrage kommt. Aus „Vereinfachungsgründen“ kann sinngemäß die 60 qm –Regelung für Fälle der doppelten Haushaltsführung angewendet werden.

In einer weiteren Verfügung hat sich die OFD Niedersachsen zur Frage geäußert, welche Unterkunftskosten der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann, wenn aus ausländischer Arbeitnehmer nach Deutschland für eine bestimmte Zeit entsandt wird und auch die Familie in der Wohnung des Arbeitnehmers in Deutschland wohnt.

Sie können diese OFD-Verfügungen einsehen. Klicken Sie bitte hier.

Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Überlassung von Mahlzeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter Stellung genommen. Danach können die mit den LStÄR 2011 geplanten Neuregelungen bereits sofort rückwirkend ab 1.1.2010 in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten finden Sie unter "Steuern akltuell".