auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Seminar „Aktuelles Reisekostenrecht“ am 21.3.2011 in Hamburg

Die Albertakademie veranstaltet am 21.3.2011 ein ganztägiges Seminare zum aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht in Hamburg. Unser Referent Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, informiert über alle wichtigen aktuellen Änderungen bei der Abrechnungen von Reisen und der doppelten Haushaltsführung sowie zur Pkw-Nutzung, zu Betriebsveranstaltungen und zu gemischten Reisen.

Einzelheiten finden Sie unter unter "Seminare"

Keine neuen Pauschbeträge für Auslandsreisen

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wird es für 2011 keine neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen geben.
Eine Überprüfung der Pauschbeträge ist erst wieder für 2012 vorgesehen!

Neue Hinweise zur Besteuerung gemischter Reisen

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat einen neuen ausführlichen Aufsatz zur Besteuerung gemischter Reisen in der Finanzrundschau vom 20.11.2010 verfaßt. Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell".

Besteuerung gemischter Reisen

Mit seinem Urteil vom 18.8.2005 (BFH v. 18.8.2005 – VI R 32/03, BStBl. II 2006, 30) hat der VI. Senat des BFH ein bahnbrechendes Urteil (so Greite, NWB 2005, 3795) gefällt. Bis dahin ging der BFH davon aus, dass die Verbindung von Dienst und Freizeit während einer vom Arbeitgeber angeordneten Tagungsreise zur vollen Steuerpflicht der gesamten Reise führt, wenn die Freiaktivitäten nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind (BFH v. 9.8.1996 – VI R 88/93, BStBl. II 1997, 97 = FR 1996, 830). Diese Rechtsprechung hat in der Fachliteratur weitgehend zu Unverständnis geführt: Dass ein Arbeitnehmer für eine von seinem Arbeitgeber angeordnete Tagungsreise, die auch Freizeitelemente enthielt, die gesamten Kosten der Reise als Arbeitslohn versteuern sollte, war niemandem zu vermitteln (Albert, FR 2003, 1153; FR 2001, 516; FR 2000, 316, SStR 1998, 1339; FR 1996, 812; FR 19090, 413). Der VI. Senat hat erfreulicherweise seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Teilnahme an einer sog. gemischten Reise – wenn überhaupt – nur teilweise zu einer Steuerpflicht führt.
Dennoch bleiben in der betrieblichen Praxis Fragen offen, wann denn eine gemischte Reise vorliegt und wie in einem solchen Fall die Besteuerung vorzunehmen ist. Im Beitrag für die Finanzrundschau vom 20.11.2010 wird insbesondere aufgezeigt, dass sog. gemischte Reisen im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer die Ausnahme darstellen. Zugleich werden Lösungen aufgezeigt, wie die Besteuerung von Veranstaltungen des Arbeitgebers, die auch Freizeitelemente enthalten, vorzunehmen ist.
Unser Referent, Diplom-.Betriebswirt Uwe Albert, hat den o.g. Beitrag für die Fachzeitschrift "Finanzrundschau" verfaßt. Der Aufsatz ist soeben in Heft 22 vom 20.11.2010 Seiten 1032 ff erschienen. Sie können das Heft direkt beim Verlag Dr. Otto Schmidt beziehen. Fax 0221-93738-900.


 
Vorschlag zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) haben soeben einen Reformvorschlag zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vorgelegt. An dem Vorschlag hat die Albertakademie mitgewirkt.
Das Reisekostenrecht ist ein prägnantes Beispiel für die enorme Komplexität des Steuerrechts, auch bei einfachen und alltäglichen Sachverhalten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind für die Arbeitgeber nicht erkennbar. Gerade die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers führt wegen umfangreicher Überwachungs- Prüf- und Kontrollpflichten zu unvertretbarem bürokratischem Aufwand der Arbeitgeber. Dies umso mehr, weil ein Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben kann.
Da der Vorschlag an sämtliche maßgebenden politischen Gremien in Berlin sowie an sämtliche Finanzministerien und -behörden von Bund und Ländern versandt worden ist, besteht Hoffnung, dass demnächst eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag stattfindet.
Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vorschlag gern per Email zu.