Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Die Bundesregierung hat die Reisekostenreform 2013 beschlossen
Die Bundesegierung hat am 19.9.2012 den Gesetzentwurf zur Reisekostenreform 2013 beschlossen. Das Gesetz soll noch im Herbst 2012 von Bundesrat und Bundetag verabschiedet werden.
Neben den bereits bekannten Änderungen sollen auch die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen an die Inlandspauschbeträge angeglichen werden.
Informieren Sie sich jetzt über die Reisekostenreform! Besuchen Sie unsere Seminare! Infos unter "Seminare".
ELStAM – Neue Infos aus der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben, den Sie hier herunterladen können. Bitte klicken Sie hier.
ELStAM – wie geht es weiter
Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft hatten das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10.7.2012 gebeten, dass die Finanzverwaltung
·kurzfristig eine offizielle Information über die gestreckte Einführungsfrist beim Start des Abrufverfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) herausgibt ·den gesetzlich verpflichtenden Start zum Abruf der ELStAM zum 1. Januar 2013 durch eine gestreckte Einführungsfrist (so genannte Nichtbeanstandungsregelung) ergänzt ·rechtzeitig vor dem Start des Verfahrens (also im 3. Quartal 2012) an die Arbeitnehmer ein Schreiben mit den für den Verfahrensstart am 1. Januar 2013 zur Verfügung stehenden ELStAM-Daten verschickt.
Das BMF hat am 14.8.2012 die Spitzenverbände dazu wie folgt informiert:
1.In 2013 ist ein schrittweiser Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren vorgesehen ist. Die Planungen sehen zurzeit einen Start zum 1. Januar 2013 mit einer 12-monatigen Kulanzregelung vor. Die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zurzeit noch erarbeitet. 2.Ein erneutes Informationsschreiben an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den ELStAM-Daten ist nicht geplant. 3.Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ab 6. September 2012 über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit, ihre aktuell in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten zu überprüfen.
Handbuch Reisekosten 2013 erscheint bereits Ende November 2012!
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Bundesrat fordert eine rasche Umsetzung der Vereinfachung des Reisekostenrechts
In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) hat der Bundesrat folgende Empehlung an den Bundestag ausgesprochen: Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die dringend erforderliche Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 aufkommensneutral umgesetzt werden kann.
Begründung:
Nach der allgemeinen Gesetzesbegründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts angestrebt. Der Vereinfachungsbedarf wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Arbeitgebern/Arbeitnehmern bejaht. Hierzu hat eine Bund-/Länderarbeitsgruppe verschiedene Modelle erarbeitet, die neben der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts zugleich die Gleichbehandlung wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalte zum Ziel haben.
Bei der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts sind folgende Eckpunkte hervorzuheben: –gesetzliche Neudefinition der regelmäßigen Arbeitsstätte –Vereinfachung des pauschalen Ansatzes von Verpflegungsmehraufwendungen –Vereinheitlichung des Ansatzes von Unterkunftskosten bei Reisekosten und doppelter Haushaltsführung.
Die von der Bund-/Länderarbeitsgruppe ausgearbeiteten Vorschläge werden von allen Beteiligten (Wirtschaft, Verbände, Finanzverwaltung) mitgetragen. Sie sind bei aufkommensneutraler Ausgestaltung aus steuerfachlicher Sicht uneingeschränkt zu befürworten.