Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Wird die Reisekostenreform doch noch geändert? Am 23.11.2012 wird im Bundesrat entschieden!
Der federführende Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:
Zu § 9 Absatz 4a EStG – Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand
Die Staffelung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand wird mit dem Ziel einer haushaltsneutralen Regelung angepasst. Dieses Ziel könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von 12 Euro bei mehr als achtstündiger Abwesenheit ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag anstelle des bisher vorgesehenen Pauschbetrags von jeweils 12 Euro ein Pauschbetrag von jeweils 9 Euro festgelegt wird.
Begründung:
Der Bundesrat teilt das Ziel, das Reisekostenrecht zu vereinfachen, hält es aber für unabdingbar, dass es zu keinen Steuermindereinnahmen kommt. Mit der neuen Staffelung in § 9 Absatz 4a EStG wird der Pauschbetrag für eintägige Auswärtstätigkeiten mit mindestens achtstündiger Abwesenheit auf nunmehr 12 Euro verdoppelt. Gleichzeitig soll bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils 12 Euro angesetzt werden können. Diese Pauschalen, die lediglich einen Mehrbedarf gegenüber der arbeitstäglichen Verpflegungssituation am Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abbilden sollen, gehen über die typischerweise tatsächlich anfallenden Kosten hinaus. Auch wurde ein entsprechender Preisanstieg der Verpflegungskosten bislang weder seitens der betrieblichen Praxis reklamiert, noch ist er statistisch nachgewiesen.
Das formulierte Gesetzesziel der Steuervereinfachung und eine realitätsgerechte Bewertung des Verpflegungsmehraufwandes kann widerspruchsfrei durch eine haushaltsneutrale Gestaltung der Verpflegungspauschbeträge erreicht werden, wie sie beispielsweise im Abschlussbericht der Projektarbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums zu Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts vom 30.12.2011 vorgesehen war. Dort wird vorgeschlagen, dass bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung ein Pauschbetrag von 9 Euro bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils ebenfalls 9 Euro festgelegt wird.
In unseren Seminaren zum Reisekostenrecht werden wir Sie über die aktuelle Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Praxis ausführlich informieren. Einzelheiten unter "Seminare".
Reisekostenreform: Neue aktuelle Seminare der Albertakademie
Die Reisekostenreform tritt am 1.1.2014 in Kraft. Die Arbeitgeber müssen sich rechtzeitig auf die erheblichen Neuregelungen vorbereiten. Besuchen Sie dazu die Seminare der Albertakademie. Einzelheiten unter "Seminare".
Neues BMF-Schreiben vom 26.10.2012 und neuer Leitfaden vom 1.11.2012 zu ELStAM
Wenn Sie das Schreiben lesen oder herunterladen wollen klicken Sie bitte hier . Den neuen Leitfaden für Lohnbüros zu ELStAM vom 1.11.2012 finden Sie hier .
Der Bundestag beschließt die Reisekostenreform
Jetzt steht fest: Die Reisekostenreform 2013 kommt! Der Deutsche Bundestag hat vergangenen Donnerstag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Am 23.11.2012 wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, so dass es am 1.1.2014 in Kraft treten kann. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat noch einen Tag vor Beschlussfassung durch den Bundestag mehrere wichtige Änderungen eingebracht die jetzt auch beschlossen wurden! Das sind:
1. Eine erste Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte) hat der Arbeitnehmer an einer betrieblichen Einrichtung dort, wo er je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage (bisher war nur 1 Arbeitstag vorgesehen) oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit (bisher waren 20 % vorgesehen) tätig wird
2. Die Fahrtenkosten zu dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet nur dann als Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspausche und nicht mit den tatsächlichen Kosten abrechnen kann, wenn der Mitarbeiter typischerweise arbeitstäglich diese Fahrten durchführt (ursprünglich vorgesehen war diese Einschränkung nicht).
Neu mit ins Gesetz aufgenommen wurde die Regelung, dass bei Reisen über 2 Tage ohne Übernachtung künftig ein Pauschbetrag von 12 Euro für den Tag steuerfrei gezahlt werden kann, an dem der Mitarbeiter überwiegend tätig war. Voraussetzung auch hierfür: die Reisedauer muss mehr als insgesamt 8 Stunden gedauert haben.
Noch nicht geregelt sind die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Reisen ins Ausland. Aber auch hier soll es wie bei Inlandsreisen nur noch 2 statt bisher 3 Pauschbeträge geben.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Regelungen vor! Besuchen Sie unsere Seminare in denen wir Ihnen aufzeigen was sich ändert und wie sich Ihr Unternehmen auf die Änderungen einrichten muss.
Die Albertakademie bietet neben den Seminaren am 26.11. und 3.12.2012 bereits im Januar 2013 am 7. und 21. zwei weitere Seminare zur Reisekostenreform 2013 an, in denen wir Sie und Ihre Mitarbeiter mit den gesetzlichen Änderungen vertraut machen und Ihnen zeigen, was bei der Abrechnung von Reisen und der doppelten Haushaltsführung sowie bei der Pkw-Nutzung künftig beachtet werden muss.
Ab März 2013 bietet die ALBERTAKADEMIE einmal monatlich ein Ganztagesseminar zur Reisekostenreform an. Sie können die Termine im Internet auf unserer Homepage unter www.albertakademie.de und dort unter Seminare einsehen.