Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
ELStAM – Neue Infos aus der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben, den Sie hier herunterladen können. Bitte klicken Sie hier.
ELStAM – wie geht es weiter
Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft hatten das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10.7.2012 gebeten, dass die Finanzverwaltung
·kurzfristig eine offizielle Information über die gestreckte Einführungsfrist beim Start des Abrufverfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) herausgibt ·den gesetzlich verpflichtenden Start zum Abruf der ELStAM zum 1. Januar 2013 durch eine gestreckte Einführungsfrist (so genannte Nichtbeanstandungsregelung) ergänzt ·rechtzeitig vor dem Start des Verfahrens (also im 3. Quartal 2012) an die Arbeitnehmer ein Schreiben mit den für den Verfahrensstart am 1. Januar 2013 zur Verfügung stehenden ELStAM-Daten verschickt.
Das BMF hat am 14.8.2012 die Spitzenverbände dazu wie folgt informiert:
1.In 2013 ist ein schrittweiser Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren vorgesehen ist. Die Planungen sehen zurzeit einen Start zum 1. Januar 2013 mit einer 12-monatigen Kulanzregelung vor. Die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zurzeit noch erarbeitet. 2.Ein erneutes Informationsschreiben an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den ELStAM-Daten ist nicht geplant. 3.Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ab 6. September 2012 über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit, ihre aktuell in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten zu überprüfen.
Handbuch Reisekosten 2013 erscheint bereits Ende November 2012!
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"
Bundesrat fordert eine rasche Umsetzung der Vereinfachung des Reisekostenrechts
In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) hat der Bundesrat folgende Empehlung an den Bundestag ausgesprochen: Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob die dringend erforderliche Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 aufkommensneutral umgesetzt werden kann.
Begründung:
Nach der allgemeinen Gesetzesbegründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts angestrebt. Der Vereinfachungsbedarf wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Arbeitgebern/Arbeitnehmern bejaht. Hierzu hat eine Bund-/Länderarbeitsgruppe verschiedene Modelle erarbeitet, die neben der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts zugleich die Gleichbehandlung wirtschaftlich gleichgelagerter Sachverhalte zum Ziel haben.
Bei der angestrebten Vereinfachung des Reisekostenrechts sind folgende Eckpunkte hervorzuheben: –gesetzliche Neudefinition der regelmäßigen Arbeitsstätte –Vereinfachung des pauschalen Ansatzes von Verpflegungsmehraufwendungen –Vereinheitlichung des Ansatzes von Unterkunftskosten bei Reisekosten und doppelter Haushaltsführung.
Die von der Bund-/Länderarbeitsgruppe ausgearbeiteten Vorschläge werden von allen Beteiligten (Wirtschaft, Verbände, Finanzverwaltung) mitgetragen. Sie sind bei aufkommensneutraler Ausgestaltung aus steuerfachlicher Sicht uneingeschränkt zu befürworten.
Die sog. Bettensteuer ist teilweise verfassungswidrig
Die Gemeinden, insbesondere Großstädte, gehen dazu über, die Übernachtung in Hotels und Pensionen mit einer sog. Bettensteuer (Kulturförderabgabe) zu belegen. Das hat dazu geführt, dass auch Geschäftsreisende die sog. Bettensteuer zahlen müssen. Hierzu hat gestern das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Erhebung solcher sog. Bettensteuer teilweise verfassungswidrig und damit rechtsunwirksam ist (BVerwG-Urteil vom 11.7.2012 Az: 9 CN 1.11 und 2.11).
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Fehlt in der Satzung der Gemeinde zur Erhebung der sog. Bettensteuer eine Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen, so ist sie unwirksam.