Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
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News
Kosten für einen Reisepass sind regelmäßig Werbungskosten (FG-Saarland)
Das Finanzgericht des Saarlandes hat am 22.1.2014 rechtskräftig entschieden, dass die Kosten für einen Reisepass und Passbilder als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitnehmer den Reisepass für dienstliche Auslandsreisen benötigt (Az: 1 K 1441/12).
Neue Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2015 liegen im Entwurf vor!
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der LStR 2015 veröffentlicht. Den vollen Wortlaut können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie dazu bitte hier .
Der Fahrer eines Müllfahrzeugs hat keine regelmäßige Arbeitsstätte im Betriebshof
Der Bundesfinanzhof hat in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Fahrer eines Müllfahrzeugs auf dem Betriebshof keine regelmäßige Arbeitsstätte hat und damit die Fahrtkosten von der Wohnung als Reisekosten zu berücksichtigen sind.
Im Urteilsfall wollte der Fahrer eines Müllwagens für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Betriebshof eines Subunternehmers (S) seines Arbeitgebers, auf dem er das Fahrzeug arbeitstäglich übernimmt, die Fahrtkosten als Reisekosten geltend machen. Das Finanzamt dagegen wollte die Fahrten nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigen, weil es sich nach dessen Auffassung um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte handelt.
Der BFH bestätigte die Auffassung des Fahrers: Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebshof sind Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit und damit als Reisekosten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen. Der Betriebshof, so der BFH, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer regelmäßigen Arbeitsstätte, insbesondere, weil der Fahrer dort nicht schwerpunktmäßig tätig geworden ist, sondern seiner eigentlichen Tätigkeit – nämlich das Führen des Müllfahrzeugs – außerhalb des Betriebshofs nachgegangen ist.
Durch das neue Reisekostenrecht gilt allerdings ab 1.1.2014 hinsichtlich der Fahrtkosten des Müllwagenfahrers von der Wohnung zum Fahrzeugdepot eine neue gesetzliche Regelung: wenn der Betriebshof dauerhaft arbeitstäglich aufgesucht wird um von dort die täglichen Müllfahrten durchzuführen, kann für die Fahrten von der Wohnung zum Betriebshof nur noch die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Ein steuerfreier Ersatz dieser Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist nicht mehr möglich.
In unserem nächsten Seminar zum neuen Reisekostenrecht am 14.4.2014 in Hamburg werden wir die neuen Regelungen und Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht anhand praktischer Beispiele verdeutlichen.
Klärung von Zweifelsfragen im neuen Reisekostenrecht
Die Albertakademie veranstaltet am 14.4.2014 in Hamburg eine neue Seminarveranstaltung zum neuen Reisekostenrecht. Darin werden anhand praktischer Beispiele die Neuregelungen erläutert und Zweifelsfragen, die sich inzwischen bei der Abrechnung von Reisen herausgestellt haben, geklärt. Einzelheiten finden Sie unter "Seminare".
Der Bundesfinanzhof klärt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers
Der IX Senat des BFH hat heute den Großen Senat des BFH angerufen (Az: IX R 23/12).
Das Verfahren betrifft die Frage, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann berücksichtigt werden können, wenn das Arbeitszimmer nicht ausschliesslich beruflich genutzt wird. Mit einer Entscheidung ist noch im Laufe diesen Jahres zu rechnen.