auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

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News
Handbuch Reisekosten 2015 jetzt bestellen!

Das Handbuch Reisekosten 2015 erscheint Ende November 2014. Sie können jetzt schon bestellen. Die Lieferung erfolgt Ende November 2014. Bei Bestellungen bis zum 30.09.2014 nur 44 Euro!

Einzelheiten unter "Literatur".

Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014

Der Bundesfinanzhof hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfreuliche Entscheidung getroffen:

Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Mitarbeiter eines Unternehmens konnten Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Es bestanden keinerlei Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und den Versicherungsunternehmen. Die Rabatte standen sämtlichen Innen- und Außendienstmitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen. Voraussetzung der Rabattgewährung war allein die Zugehörigkeit zur Versicherungsbranche.

Der BFH hat entschieden, dass die den Arbeitnehmern von Dritten eingeräumten Rabatte keinen Arbeitslohn begründen, da sie nicht nur diesen, sondern auch Arbeitnehmern nicht verbundener Unternehmen gewährt worden seien. Solche eingeräumten Rabatte sprechen nicht dafür, dass diese als Vorteil für die Beschäftigung gewährt werden. Es liege vielmehr nahe, dass die rabattgewährenden Unternehmen sich durch die Vorgehensweise aus eigenwirtschaftlichen Gründen einen attraktiveren Kundenkreis erschließen wollten.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Vorteilsgewährungen an Mitarbeiter durch dritte Unternehmen. In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht im Herbst 2014 werden wir die Auswirkungen der Entscheidungen darstellen und erläutern.

Neues Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte am 6.10.2014

Durch die neue Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und zur Anwendung des § 37b EStG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Sachzuwendungen. Die Albertakademie informiert am 6.10.2014 in Hamburg in einem Ganztagesseminar über die wichtigen Neuregelungen.

Weitere Infos unter "Seminare".

Neue Urteile des BFH zur Pkw-Nutzung vom 20.3.2014

Der Bundesfinanzhof hat in seinen heute veröffentlichten Entscheidungen zur Entfernungspauschale und zur Fahrtenbuchmethode Stellung genommen:

Ergebnisse:

1. Außergewöhnliche Kosten (Reparaturkosten), wegen einer Falschbetankung, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten. Reparaturaufwendungen können nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden, da auch außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.

2. Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.

Die Urteile können in vollem Wortlaut auf den Internetseiten des BFH eingesehen und heruntergeladen werden.