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Nicht eingenommene Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit – Neues BMF-Schreiben vom 5.11.2015

Oftmals reklamieren Mitarbeiter die Kürzung der Verpflegungspauschale, weil sie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeit nicht eingenommen haben (Stichwort: „ich musste sehr früh das Hotel verlassen und konnte daher noch nicht im Hotel frühstücken“):

Das BMF hat jetzt in einem Schreiben vom 5.11.2015 Stellung genommen zur Frage, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. In unseren Seminaren zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016″am 23.11.und 30.11.2015 zeigen wir Ihnen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einzelheiten unter „Seminare“.

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