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Neues Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte eines Leiharbeiters (FG Niedersachsen vom 30.11.2016)

Mit Urteil vom 30.11.2016 hat das FG Niedersachsen entschieden, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleihunternehmen haben. Die ALBERTAKADEMIE hat das aktuelle Urteil in das kostenlose Merkblatt “ Neue Urteile der Finanzgerichte zum neuen Reisekostenrecht ab 1.1.2014″ mit Anmerkungen von Uwe Albert neu und zusätzlich aufgenommen. Sie können das aktualisierte Merkblatt einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte [ddownload id=“1122″].

 

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