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Gesetzgeber will den Begriff der „Zusätzlichkeit“ im Lohnsteuerrecht einschränkend regeln

Mit dem sog. Grundrentengesetz plant der Gesetzgeber u.a. die jüngste Rechtsprechung des BFH zum „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ und damit zu Gehaltsumwandlungen einschränkend zu regeln. Einzelheiten zur geplanten Neuregelung finden Sie hier.

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