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Die Freigrenze von 44 € für Sachzuwendungen soll erhalten bleiben!

Die Bundesregierung will die seit 20 Jahren bestehende Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von monatlich 44 € nicht ändern. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates -Absenkung auf 20 € – abgelehnt. Es bleibt also weiterhin bei 44 €.

In unserem Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen am 20.4.2015 in Hamburg werden wir die Anwendung der Freigrenze von 44 € darstellen und anhand praktischer Beispiele erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

 

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