News der Albertakademie
Neue Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 1.1.2015

Das Bundesinnenministerium hat am 7.11.2014 die neuen Pauschbeträge für Mahlzeiten und Übernachtungen anlässlich von Auslandsreisen für Reisetage nach dem 31.12.2014 festgesetzt. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt erfolgt in ca. 2 Wochen.

Die neuen Beträge hat die Albertakademie für die private Wirtschaft umgerechnet. Wenn Sie die neuen Beträge sehen oder herunterladen möchten klicken Sie bitte hier.

Reisekosten 2015 jetzt auf DVD

Reisekosten 2015 – jetzt auf DVD!

Seit dem 1.1.2014 ist die Reisekostenreform in Kraft getreten. Das Einkommensteuergesetz wurde z.T. erheblich geändert. Zur Erläuterung dieser gesetzlichen Regelungen hatte das Bundesfinanzministerium am 30.9.2013 ein ca. 60 seitiges Schreiben veröffentlicht. Darin wurden die gesetzlichen Vorschriften aus Sicht der Finanzverwaltung beschrieben.

Inzwischen sind zahlreiche Problemfälle und Zweifelsfragen seit Veröffentlichung des BMF-Schreibens aufgetreten, zumal die gesetzlichen Neuregelungen erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage mit sich gebracht haben. Am 24.10.2014 hat daher das Bundesfinanzministerium ein geändertes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem eine Vielzahl von neuen Regelungen gegenüber dem alten Schreiben enthalten sind.

Damit Sie den Überblick behalten, was denn nun wann gilt und wie die neuen Regelungen umzusetzen sind, hat die ALBERTAKADEMIE auf einer DVD alle wichtigen Regelungen dargestellt und anhand praktischer Fälle erläutert werden. Die neue DVD können Sie von uns beziehen. Vorteil: keine Reisekosten und Sie können die Erläuterungen gemeinsam mit Kollegen am Arbeitsplatz oder zu Hause in aller Ruhe ansehen und anhören so oft Sie wollen.

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, informiert über alle wichtigen neuen Regelungen, insbesondere:

  • Wann und wo hat der Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte? Wonach wird entschieden, wer legt das fest? Was ist mit dem home-office? Wie ist ein Baucontaimer zu handhaben?
  • Wann und in welcher Höhe kann ein Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand steuerfrei gezahlt werden – Reisen mit und ohne Übernachtung? Wann gilt der Inlands- und wann der Auslandspauschbetrag bei Reisen?
  • Wie ist die Dreimonatsfrist anzuwenden?
  • Welche Besonderheiten bestehen bei der Erstattung der Fahrtkosten?
  • Wie werden Mahlzeiten anlässlich von Dienstreisen behandelt? (Was ist eine Mahlzeit. z.B. ein Imbiß). Ist eine Mahlzeit im Flugzeug auch eine Mahlzeit, wann muss der Pauschbetrag gekürzt werden? Wann ist der amtliche Sachzugswert für Mahlzeiten anzusetzen?
  • In welcher Höhe können Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei erstattet werden? Wann kommt die 48-Monatsfrist zur Anwendung?
  • Was ist bei Übernachtungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu beachten? Wann werden die Übernachtungskosten auf 1.000 € /Monat begrenzt?
  • Wann muss der Großbuchstabe „M“ bescheinigt werden? Wie kann die Bescheinigung vermieden werden?

Die DVD kostet nur 95 Euro zzgl. USt, inkl. Versandkosten. Bei Bestellungen vom 15.12.-31.12.2014 nur 80 Euro zzgl. USt inkl. Versand.

Fax oder Email an VERLAG E. ALBERT Nr. Fax: 040-6032758 – oder info@albertakademie.de

Sofort lieferbar!

Geändertes BMF-Schreiben zum Reisekostenrecht vom 24.10.2014 soeben veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat heute das angekündigte geänderte BMF-Schreiben zum Reisekostenrecht vom 24.10. 2014 veröffentlicht – Umfang ca. 60 Seiten. Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 30.9.2013. Sie können das neue Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum aktuellen Reisekosten- und Lohnsteuerrecht 2014 werden wir die Neuregelungen ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neue Lohnsteuerrichtlinien treten am 1.1.2015 in Kraft

Der Bundesrat hat am 10.10.2014 dem Entwurf der LStR 2015 zugestimmt. In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir ausführlich über die Neuerungen berichten. Einzelheiten unter „Seminare“

Die neue Auslandsreisekostenverordnung (ARV) tritt am 1.11.2014 in Kraft

Die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) ist geändert worden. Sie tritt am 1.11.2014 in Kraft. Seminare der Albertakademie zur neuen ARV siehe unter „Seminare“.

Neuregelung der Betriebsveranstaltungen geplant

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Er sieht u.a. eine gesetzliche Neuregelung für Betriebsveranstaltungen vor. Die Freigrenze von bisher 110 € soll auf 150 € angehoben werden. Die Rechtsprechung des BFH vom Mai 2013 wird damit leider nicht umgesetzt. Die Neuregelung soll ab 1.1.2015 gelten. In unseren Seminaren zur Besteuerung von Sachzuwendungen und zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir diese Neuregelung darstellen und für die Praxis erläutern (Siehe unter "Seminare").

Der Gesetzentwurf kann auf den Seiten des BMF eingesehen und heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter "Service".

Handbuch Reisekosten 2015 jetzt bestellen!

Das Handbuch Reisekosten 2015 erscheint Ende November 2014. Sie können jetzt schon bestellen. Die Lieferung erfolgt Ende November 2014. Bei Bestellungen bis zum 30.09.2014 nur 44 Euro!

Einzelheiten unter "Literatur".

Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell"

Rabatte von Dritten sind kein Arbeitslohn – Neues BFH-Urteil vom 10.4.2014

Der Bundesfinanzhof hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfreuliche Entscheidung getroffen:

Arbeitslohn liegt dann nicht vor, wenn Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowohl Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch einem weiteren Personenkreis (Angehörige der gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer weiterer Unternehmen) eingeräumt werden.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Mitarbeiter eines Unternehmens konnten Produkte zweier Versicherungsunternehmen zu verbilligten Tarifen erhalten. Es bestanden keinerlei Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Arbeitgeber und den Versicherungsunternehmen. Die Rabatte standen sämtlichen Innen- und Außendienstmitarbeitern aller deutschen Versicherungsunternehmen offen. Voraussetzung der Rabattgewährung war allein die Zugehörigkeit zur Versicherungsbranche.

Der BFH hat entschieden, dass die den Arbeitnehmern von Dritten eingeräumten Rabatte keinen Arbeitslohn begründen, da sie nicht nur diesen, sondern auch Arbeitnehmern nicht verbundener Unternehmen gewährt worden seien. Solche eingeräumten Rabatte sprechen nicht dafür, dass diese als Vorteil für die Beschäftigung gewährt werden. Es liege vielmehr nahe, dass die rabattgewährenden Unternehmen sich durch die Vorgehensweise aus eigenwirtschaftlichen Gründen einen attraktiveren Kundenkreis erschließen wollten.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für sämtliche Vorteilsgewährungen an Mitarbeiter durch dritte Unternehmen. In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht im Herbst 2014 werden wir die Auswirkungen der Entscheidungen darstellen und erläutern.

Neues Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte am 6.10.2014

Durch die neue Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und zur Anwendung des § 37b EStG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Sachzuwendungen. Die Albertakademie informiert am 6.10.2014 in Hamburg in einem Ganztagesseminar über die wichtigen Neuregelungen.

Weitere Infos unter "Seminare".