Doppelte Haushaltsführung – Neuer Beschluss des BFH vom 20.1.2016
Der Bundesfinanzhof hat heute einen neuen Beschluss zur doppelten Haushaltsführung veröffentlicht. Der BFH hat darin seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt. Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten während der Woche am Beschäftigungsort zusammenleben. Dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt-)Bezugsperson zu verorten.
Sie können den Beschluss hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Nicht eingenommene Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit – Neues BMF-Schreiben vom 5.11.2015
Oftmals reklamieren Mitarbeiter die Kürzung der Verpflegungspauschale, weil sie die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeit nicht eingenommen haben (Stichwort: „ich musste sehr früh das Hotel verlassen und konnte daher noch nicht im Hotel frühstücken“):
Das BMF hat jetzt in einem Schreiben vom 5.11.2015 Stellung genommen zur Frage, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. In unseren Seminaren zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016″am 23.11.und 30.11.2015 zeigen wir Ihnen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einzelheiten unter „Seminare“.
Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen heute veröffentlicht!
Das neue BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ist heute, am 14.10.2015, veröffentlicht worden. Es enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Fragen:
Was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist.
Welche Zuwendungen zu einer Betriebsveranstaltung gehören.
Für welche Arbeitnehmer die Neuregelung gilt (Leiharbeitnehmer, Geschäftsfreunde).
Wie der neue Freibetrag von 110 € berechnet wird.
Für wie viele Betriebsveranstaltungen der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
Wann eine Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitern offen steht.
Wie Reise kosten der Mitarbeiter aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zu behandeln sind.
Wie die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen durchzuführen ist.
Welche Auswirkungen Betriebsveranstaltungen auf die Umsatzsteuer haben.
Das Schreiben kann auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2015-10-14-lohn-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-betriebsveranstaltungen.html
eingesehen und heruntergeladen werden.
In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir über alle wichtigen Neuerungen informieren. Einzelheiten unter „Seminare“.
Aktueller Hinweis des BMF zur Besteuerung von Sachzuwendungen
Die gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen wirft immer wieder Zweifelsfragen auf. Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Troost das BMF um Auskunft gebeten.
Die Frage und Antwort darauf finden Sie nachfolgend. Klicken Sie hier.
In unserem Seminar zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015 in Hamburg werden wir die aktuelle Situation zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen erläutern. Einzelheiten zum Seminar finden Sie unter „Seminare“.
Handbuch Reisekosten der ALBERTAKADEMIE 2016: Preisnachlass bis zum 30.10.2015
Das Handbuch Reisekosten 2016 auf CD-ROM mit über 2.400 Seiten wird Ende November 2015 verfügbar sein. Für Bestellungen bis zum 30.10.2015 gibt es einen Rabatt von 10%. Einzelheiten unter „Literatur“. Für Bestellungen verwenden Sie bitte unser „Kontakt“-Formular.
Kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE zu „gemischten Reisen“
Seit der geänderten Rechtsprechung des BFH zu gemischten Reisen besteht zunehmende Unsicherheit, wie bei Reisen mit betrieblichem Inhalt und zugleich Freizeitaktivitäten lohnsteuerlich umzugehen ist. Muss die gesamte Reise lohnversteuert werden oder ist ein Teil lohnsteuerfrei? Beispiel: Tagung des Außendienstes mit anschließender Betriebsveranstaltung.
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu exklusiv ein Merkblatt ausgearbeitet, das Sie bei der ALBETAKADEMIE kostenlos anfordern können. Das Merkblatt können Sie per Email unter info@albertakademie.de oder unter „Kontakt“ kostenlos anfordern.
Großbuchstabe „M“ – Erleichterung bei der Bescheinigung bis 31.12.2017
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30.07.2015 Stellung genommen, wann der Großbuchstabe „M“ anlässlich von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten bescheinigt werden muss. Danach ist eine Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab dem 1.1.2018 erforderlich (Hinweis auf Tz. I. 2). Sie können das BMF-Schreiben vom 30.07.2015 einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir das Schreiben ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Wenn Sie wissen wollen, wie man sich von der Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ befreien lassen kann, schreiben Sie uns einfach eine Email unter info@albertakademie.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Informationen kostenlos per Email.
Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist – kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat die wichtigsten Regelungen zur Besteuerung von Sachzuwendungen in einem Beitrag zusammengestellt. Sie können den Beitrag einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir Ihnen die aktuellen Regelungen im Detail erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Neues Seminar zu Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015
Am 26.10.2015 veranstaltet die ALBERTAKADEMIE in Hamburg ein neues Seminar zur aktuellen Situation bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen. Referent ist Diplom-Betriebswirt Uwe Albert. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.
Doppelte Haushaltsführung – Neue Urteile der Finanzgerichte
Die Finanzgerichte Hamburg (Urteil vom 17.12.2014 – 2 K 113/14) und Köln (Urteil vom 6.11.2014 – 13 K 1665/12) haben vor kurzem zwei wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung gesprochen, die beide rechtkräftig geworden sind.
Worum ging es?
– Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seines Lebensmittelpunktes eine zweite Wohnung bezieht, weil er am Ort der zweiten Wohnung seine erste Tätigkeitsstätte hat (R 9.11 Abs. 1 LStR). Wie ist zu verfahren, wenn die erste Tätigkeitsstätte in maximal einer Fahrtstunde zu erreichen ist. Liegt dann auch noch eine doppelte Haushaltsführung vor?
– Welche Aufwendungen können als Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände in der Zweitwohnung berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden? Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG können nur die notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Wie ist zu verfahren, wenn besonders teure Möbelstücke zur Einrichtung der Zweitwohnung verwendet werden?
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat exklusiv für die ALBERTAKADEMIE in einem Aufsatz die neuen Urteile analysiert und die Auswirkungen aufgezeigt. Sie können den Aufsatz auf unserer Internetseite www.albertakademie.de einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.