Allgemein
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer ab 2021

Wir zeigen Ihnen, was sie in 2021 und 2022 an Einkommensteuer einsparen. Programm kostenlos anfordern unter „Kontakt“

Erleichterung bei der Aufteilung von Speisen und Getränken für die Umsatzsteuer

Sie können das neue BMF-Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Seminar „Brennpunkte im Lohnsteuerrecht wegen der Coronakrise“ jetzt auf DVD oder online

Seminarinhalt: Steuerfreiheit für Sonderzahlungen bis 1.500 €, Aufwendungen für ein „home-office“, Versteuerung der Pkw-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeit im „home-office“, Erleichterungen bei den Lohnsteueranmeldungen. Einzelheiten unter „Online-Seminare“. Jetzt zum Preis von 99 €. Bestellungen unter „online-Seminare“ oder unter „Kontakt“.

Das BMF hat die endgültige Fassung des Schreibens zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze ab 1.7.2020 veröffentlicht

Sie können das BMF-Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Die Bundesregierung hat ein sog. Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wegen der Coronakrise beschlossen

Einzelheiten finden Sie hier:

Corona Steuerhilfe-Gesetz vom Bundestag beschlossen

Die Steuerfreiheit für Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro ist jetzt gesetzlich geregelt! Detaillierte Infos finden Sie hier.

Geschützt: Kostenloses Merkblatt Reisekosten 2020 auf über 110 Seiten!

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben:

Handbuch Reisekosten 2020 auf CD/DVD jetzt zum Sonderpreis

Unser Handbuch Reisekosten 2020 auf CD/DVD mit ausführlichem Lexikon von A wie Abholfahrt bis Z wie Zweitwohnungssteuer und praktischen Abrechnungsfällen jetzt zum Sonderpreis von 39 Euro. Bestellungen unter www.albertakademie.de und dort unter „Literatur“.

LSt-Anmeldungsfrist kann wegen der Coronakrise verlängert werden

Das BMF hat eine Verlängerung zur Abgabe von LSt-Anmeldungen im Einzelfall vorgesehen. Klicken Sie bitte hier.

Steuerfreiheit für Leistungen des ArbG an ArbN wegen der Coronakrise in Höhe von 1.500 € vom BMF beschlossen

Das Bundesfinanzministerium hat heute in einem BMF-Schreiben die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer wegen der Coronakrise in Höhe von 1.500 € bekannt gemacht. Die Einzelheiten dazu finden Sie hier.