Allgemein
Merkblatt „Besteuerung von Betriebsveranstaltungen“ jetzt abrufbar!

Das neue Merkblatt „Besteuerung von Betriebsveranstaltungen“ ist ab sofort für Kunden der ALBERTAKADEMIE abrufbar! Es enthält Informationen über die gesetzliche Neuregelung sowie Hinweise, wann und wie bis zum 31.12.2014  gezahlte Pauschalsteuern für Betriebsveranstaltungen vom Finanzamt zurückgefordert werden können. Umfang ca. 55 Seiten. In unserem Seminar „Brennpunkte bei Auswärtstätigkeiten, Mahlzeiten, Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen und Pauschalbesteuerung“ am 3.4.2017 werden wir die alten und neuen Regelungen zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Zum Herunterladen klicken Sie bitte [ddownload id=“1163″].

Merkblatt“ „Aktuelle Entwicklung im steuerlichen Reisekostenrecht“ wurde aktualisiert

Die ALBERTAKADEMIE hat das Merkblatt „Aktuelle Entwicklung im steuerlichen Reisekostenrecht“ soeben aktualisiert. Der Umfang beträgt jetzt 77 Seiten. Für unsere Kunden steht das Merkblatt zum kostenlosen Abruf bereit. Klicken Sie bitte [ddownload id=“1155″].

Neues Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte eines Leiharbeiters (FG Niedersachsen vom 30.11.2016)

Mit Urteil vom 30.11.2016 hat das FG Niedersachsen entschieden, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleihunternehmen haben. Die ALBERTAKADEMIE hat das aktuelle Urteil in das kostenlose Merkblatt “ Neue Urteile der Finanzgerichte zum neuen Reisekostenrecht ab 1.1.2014″ mit Anmerkungen von Uwe Albert neu und zusätzlich aufgenommen. Sie können das aktualisierte Merkblatt einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte [ddownload id=“1122″].

 

BMF veröffentlicht die offiziellen Pauschbeträge bei Auslandsreisen ab 1.1.2017

Das BMF hat jetzt die neuen Pauschbeträge für Auslandsreisen ab dem 1.1.2017 offiziell veröffentlicht. Sie können die neuen Pauschbeträge einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte [ddownload id=“1063″ text=“hier“].

Neues BMF-Schreiben vom 14.12.2016 zur Nutzung von Elektrofahrzeugen

Das BMF hat gestern ein neues Schreiben zur Nutzung von Elektrofahrzeugen veröffentlicht. Klicken Sie bitte hier.

Betriebsveranstaltungen – Das BMF nimmt zu Zweifelsfragen Stellung (neues Schreiben vom 7.12.2016)

Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft hatten das BMF um Klärung von Zweifelsfragen bei der Abrechnung von Betriebsveranstaltungen gebeten. Das BMF hat jetzt geantwortet. Sie können das Antwortschreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Kostenlose Merkblätter zur „ersten Tätigkeitsstätte“ und zur „Dreimonatsfrist“ bei Auswärtstätigkeiten

Die ALBERTAKADEMIE bietet wieder den kostenlosen Abruf der Merkblätter zur „ersten Tätigkeitsstätte“ und zur „Dreimonatsfrist“ für Kunden an. Bitte Anforderungen per Email mit Angabe von Namen und Firma senden an info@albertakademie.de. Die Zusendung erfolgt per Email.

Die neuen Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2017 jetzt anfordern!

Für Kunden der ALBERTAKADEMIE stehen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen ab dem 1.1.2017 ab sofort kostenlos zum Abruf zur Verfügung! Bei Nennung Ihres Namens und der Firmenanschrift können Sie die Pauschbeträge per Emaíl unter info@albertakademie.de anfordern.

Neuer Einkommensteuertarif 2017 und 2018 kostenlos abrufbar

Für Kunden der ALBERTAKADEMIE besteht der Service, das EXCEL-Programm zur Errechnung der Einkommensteuer 2017 und 2018 der Steuerentlastung gegenüber 2016 kostenlos abzurufen. Anforderungen bitte an info@albertakdemie.de.

Unter Angabe von Vor- und Zuname sowie der Firmenanschrift erhalten Sie das Programm kostenlos!

Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist kein Krankenversicherungsbeitrag und somit keine Sonderausgabe- neues BFH-Urteil vom 1.6.2016

Mit Urteil vom 1.6.2016 hat der X. Senat des BFH entschieden:

1. Der von einem Steuerpflichtigen vereinbarte und getragene Selbstbehalt ist kein Beitrag zu einer Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abgezogen werden.

2. Er kann nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn er die zumutbare Belastung gemäß § 33 Abs. 3 EStG übersteigt.

3. Ein darüber hinausgehender Abzug des Selbstbehalts ist von Verfassungs wegen nicht geboten.

Das Urteil kann in vollem Wortlaut auf den Seiten des BFH unter www.bundesfinanzhof.de abgerufen werden.