Der Finanz-Ausschuss des Deutschen Bundestages hat noch Änderungen am JStG 2018 empfohlen, die der Deutsche Bundestag soeben beschlossen hat: Steuerfreiheit für Zuschüsse des ArbG zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern und Erleichterungen bei der Zertifizierung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Detailinformationen erhalten Sie hier. In unseren Seminaren werden wir die Neuregelungen ausführlich erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.
Job-Tickets und Fahrradnutzung sind künftig steuerfrei!
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