Seit der geänderten Rechtsprechung des BFH zu gemischten Reisen besteht zunehmende Unsicherheit, wie bei Reisen mit betrieblichem Inhalt und zugleich Freizeitaktivitäten lohnsteuerlich umzugehen ist. Muss die gesamte Reise lohnversteuert werden oder ist ein Teil lohnsteuerfrei? Beispiel: Tagung des Außendienstes mit anschließender Betriebsveranstaltung.
Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu exklusiv ein Merkblatt ausgearbeitet, das Sie bei der ALBETAKADEMIE kostenlos anfordern können. Das Merkblatt können Sie per Email unter info@albertakademie.de oder unter „Kontakt“ kostenlos anfordern.