Das FG Münster hat mit Urteil vom 31.5.2017 entschieden, dass Brötchen ohne Belag und Heißgetränke keine Mahlzeit i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG sind. Eine Kürzung des Verpflegungspauschbetrages bei Auswärtstätigkeiten kommt daher in diesen Fällen nicht in Betracht. Sie können das Urteil auf den Seiten des FG Münster www.fg-muenster.nrw.de unter dem Az: 11 K 4108/14 einsehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brötchen und Heißgetränke sind keine Mahlzeit – neues Urteil des FG Münster vom 31.5.2017
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