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Vorschlag zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) haben soeben einen Reformvorschlag zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vorgelegt. An dem Vorschlag hat die Albertakademie mitgewirkt.
Das Reisekostenrecht ist ein prägnantes Beispiel für die enorme Komplexität des Steuerrechts, auch bei einfachen und alltäglichen Sachverhalten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind für die Arbeitgeber nicht erkennbar. Gerade die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers führt wegen umfangreicher Überwachungs- Prüf- und Kontrollpflichten zu unvertretbarem bürokratischem Aufwand der Arbeitgeber. Dies umso mehr, weil ein Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben kann.
Da der Vorschlag an sämtliche maßgebenden politischen Gremien in Berlin sowie an sämtliche Finanzministerien und -behörden von Bund und Ländern versandt worden ist, besteht Hoffnung, dass demnächst eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag stattfindet.
Auf Wunsch senden wir Ihnen den Vorschlag gern per Email zu.

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