Home / Steuern aktuell / Vom Arbeitgeber für Mitarbeiter gewährte Vorsorgeuntersuchungen sind lohnsteuerfrei!

Vom Arbeitgeber für Mitarbeiter gewährte Vorsorgeuntersuchungen sind lohnsteuerfrei!

In einem rechtskräftigen Urteil vom 30.09.2009 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass vom Arbeitgeber veranlasste Vorsorgeuntersuchungen seiner Führungskräfte in seinem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen und damit steuerfrei sind, auch wenn er die Nichtteilnahme nicht mit beruflichen oder finanziellen Nachteilen sanktioniert.

Das eigene betriebliche Interesse des Arbeitgebers an den Vorsorgeuntersuchungen kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass ausschließlich Führungskräfte unentgeltlich untersucht wurden. Leitende Arbeitnehmer sind schwerer zu ersetzen als andere Mitarbeiter; ihr Ausfall würde den Betrieb nachhaltiger beeinträchtigen als der Ausfall von Arbeitnehmern in weniger herausgehobenen Positionen. Hätte der Arbeitgeber dagegen die Arbeitnehmer für ihre Arbeitsleistungen belohnen wollen, hätte es nahe gelegen, andere Differenzierungskriterien zu wählen (etwa den konkreten Arbeitserfolg, die Dauer der Betriebszugehörigkeit o. Ä.) oder jedenfalls innerhalb der Gruppe der Führungskräfte den Wert der Zuwendung (etwa nach Inhalt und Wert der ärztlichen Untersuchungen) entsprechend der jeweiligen Qualifikation des Arbeitnehmers auf den Einzelfall zuzuschneiden

Weiterhin spricht für ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers, dass er nicht nur den Personenkreis, der untersucht werden sollte, bestimmt hat, sondern auch den Inhalt und den Turnus der Untersuchungen. Gegen ein überwiegendes eigenes Interesse der leitenden Mitarbeiter spricht auch der Umstand, dass sie die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen vielfach nicht oder zumindest nicht voll hätten selbst tragen müssen, weil diese Kosten durch Krankenversicherungen oder Krankenkassen übernommen worden wären

Die Entscheidung des FG Düsseldorf deckt sich mit dem Urteil des BFH vom vom 17.09.1982 – VI R 75/79 BStBl 1983 II S. 39, nach der die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines Arbeitnehmers kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist, wenn die Vorsorgeuntersuchung vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen veranlasst wurde.

Comments are closed.