Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.4.2013 sind Maßnahmen zur Teambildung und zur Gesundheitsförderung grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Einzelheiten unter "Steuern aktuell".
Teambildung und Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber – Neues Urteil des FG Düsseldorf
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