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Sprachreisen außerhalb der EU

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einer aktuellen Entscheidung vom 23.9.2009 festgelegt, dass auch die Aufwendungen für einen Sprachkurs in einem Land außerhalb der EU (hier Mexiko) in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das Urteil ist rechtskräftig.

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