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Sind Waren-Gutscheine Bargeld oder Sachzuwendungen?

Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 3.3.2009 Az: 8 K 3213 / 07 entschieden, dass
1. an Arbeitnehmer ausgegebene, bei Dritten einzulösende Warengutscheine nur dann als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu behandeln sind, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lautet.
2. Weist – hingegen – ein Gutschein ohne konkrete Bezeichnung der zu beziehenden Ware lediglich einen Geldbetrag aus, der bei Einlösung des Gutscheins auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen. Der Arbeitnehmer kann einen solchen Gutschein, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich wird der BFH in einem Revisionsverfahren endgültig über die lohnsteuerliche Behandlung von Gutscheinen entscheiden.
In unseren Seminaren am 30.11. und 2.12.2009 zum aktuellen Lohnsteuerrecht werden wir ausführlich über diese Entscheidung berichten.

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