Aktuelles Reisekostenrecht 2021
Start: |
23. November 2020 - 9:00 |
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Ende: |
23. November 2020 - 16:00 |
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Wo: |
Hamburg. IC-Hotel Hamburg-Hauptbahnhof Hamburg
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Referent: | Uwe Albert |
Teilnehmer: | Personalleiter, Buchhaltungsleiter, Personalcontroller, Personalreferenten, Reisekostenabrechner, Reisestellenleiter, Kreditorenbuchhalter |
Preis: | 530,00 € EUR |
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Im Seminar werden alle wichtige aktuellen Regelungen zum Reisekostenrecht dargestellt und erläutert.u.a. Neuregelungen gem. JStG 2020
- Erste Tätigkeitsstätte
- a) Wann und wo hat der Mitarbeiter seine erste Tätigkeitsstätte?
- b) Wer legt die erste Tätigkeitsstätte fest?
- c) Wann hat der Mitarbeiter keine erste Tätigkeitsstätte?
- d) Kann der Mitarbeiter mehr als eine erste Tätigkeitsstätte haben?
- e) Besonderheiten bei Mitarbeitern mit einer Fahrtätigkeit
- f) Erste Tätigkeitsstätte bei Außendienstmitarbeitern.
- Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand
- a) Wann kann ein Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand in welcher Höhe steuerfrei gezahlt werden (Inland-Ausland)?
- b) Welche Besonderheiten gelten bei Auslandsreisen?
- c) Wie ist die Dreimonatsfrist anzuwenden?
- Bewirtungen und Mahlzeiten
- a) Wann liegt eine Bewirtung von Mitarbeitern oder Geschäftsfreunden vor?
- b) Was ist eine Mahlzeit? (belegte Brötchen, Snacks, Knabbersachen, Kuchen?)
- c) Wie sind Mahlzeiten lohnsteuerlich zu behandeln? Amtlicher Sachbezugswert oder Kürzung der Pauschale? Wann sind sie zu versteuern?
- d) Wann und wie muss eine Mahlzeit versteuert werden und wann ist der Pauschbetrag zu kürzen?
- e) Wann ist der Großbuchstabe „M“ zu bescheinigen?
- f) Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten
- Betriebsveranstaltungen
- a) Wann liegt eine Betriebsveranstaltung vor? (Wie werden Leiharbeitnehmer behandelt?)
- b) Wie sind Kosten für die Reise zur Betriebsveranstaltung zu behandeln?
- Neue Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung zum Reisekostenrecht
- a) Neuregelungen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
- b) Neuregelung für Bahncards und Job-Tickets
- c) Neues BMF-Schreiben zur Elektromobilität vom 29.9.2020
- Neue Urteile der Finanzgerichte, insbesondere des BFH, zum Reisekostenrecht
- a) Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
- b) Zurverfügungstellen von Mahlzeiten
- c) Reisekosten bei Leiharbeitnehmern
- d) Anhängige Verfahren beim BFH (u.a. Auslandstudium, Entsendung ins Ausland)
- Besonderheiten bei der doppelten Haushaltsführung
- a) Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?
- b) Wohnung am Beschäftigungsort notwendig?
- c) welche Aufwendungen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?
– Verpflegungsmehraufwendungen
– Familienheimfahrten
– Übernachtungskosten
– Einrichtungsgegenstände für die 2. Wohnung?
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Homepage: |
keine Angabe
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Straße: |
Glockengießerwall 14/15 |
Ort: |
Hamburg |
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