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Reisekosten wegen Teilnahme an einem Fußballturnier – Neuer BFH-Beschluss

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom 6.2.2012 – der jetzt veröffentlicht wurde – zur Frage Stellung genommen, ob ein Beamter, der an einem Fußballturnier des öffentlichen Dienstes teilnimmt, die ihm entstandenen Reisekosten als Werbungskosten in seiner privaten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann. Der BFH hat dies verneint.

Entscheidungsgründe (Auszug)

Die Frage, ob die Freistellung vom Dienst für die Wettkampfteilnahme dienstlich veranlasst ist (und damit die Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können), ist mit Blick auf die ständigen Rechtsprechung, dass eine Freistellung vom Dienst keine bindende Tatbestandswirkung in Bezug auf die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung entfaltet, zu beurteilen. So hat der Senat etwa auch für den Fall, dass die Schulbehörde einen Lehrer für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Ausland unter Weiterzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt hat, keinen steuerlichen Grundlagenbescheid in dem Sinne gesehen, dass das Finanzamt von der dienstlichen Veranlassung der Fortbildungsveranstaltung ausgehen und die Aufwendungen als Werbungskosten anerkennen muss (Senatsbeschluss vom 13. April 2005 VI B 197/04, BFH/NV 2005, 1231). Damit bleibt der Umstand der Dienstbefreiung ein Indiz im Rahmen der von den FG anzustellenden Gesamtwürdigung in Bezug auf die Frage, ob die Aufwendungen in einem Veranlassungszusammenhang zur Einkünfteerzielung stehen.
Der Beschluss kann auf den Seiten des BFH unter www.bundesfinanzhof.de und dort unter aktuelle Entscheidungen eingesehen und heruntergeladen werden.

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