auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Das Lohnsteuerrecht radikal vereinfachen

Die Albertakademie fordert die Bundesregierung zur Vereinfachung des Lohnsteuerrechts auf. Die Vorschläge können Sie von dieser Seite herunterladen! (mehr …)

Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2008 liegt vor!

Das BMF hat soeben den Entwurf der LStR 2008 vorgelegt. Wesentliche änderungen ergeben sich für den gesamten Themenkomplex der Reisekosten. Wir werden in Kürze ausführlich berichten. (mehr …)

Steuerfreie und steuerbegünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers

Was kann der Arbeitgeber heute seinen Mitarbeitern steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren? Wir zeigen Ihnen sämtliche Möglichkeiten auf und sagen Ihnen, wie Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Besuchen Sie unser ganztägiges Seminar am 21.5.2007 in Hamburg (mehr …)

Neuregelung der Auswärtstätigkeiten (Reisekosten)

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Auswärtstätigkeiten aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung Stellung genommen. Die Verfügung stellt eine Einzelmeinung dar und ist nicht mit dem BMF abgestimmt. Beachten Sie hierzu die kritische Stellungnahme der Albertakademie in Heft 8 der Finanz-Rundschau! (mehr …)

Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft fordern das BMF zur Klarstellung bei der Anwendung des neuen § 37b EStG auf

Zweifelsfragen müssen durch das BMF kurzfristig geklärt werden. Andernfalls ist für die Unternehmen eine Entscheidung über Vor- und Nachteile der Neuregelung nicht möglich (mehr …)