auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

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News
Entfernungspauschale – welche Strecke ist maßgebend? Neue BFH-Urteile sorgen für Klärung

Immer wieder ist zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt strittig, welche Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) maßgebend ist.

Der BFH hat jetzt in zwei Urteilen vom 16. November 2011 VI R 19/11 und VI R 46/10 entschieden, wann die Entfernung für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.
Grundsätzlich gilt: Die Entfernungspauschale kann nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Ist allerdings eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" und wird diese vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes), so kann abweichend die längere Entfernung berücksichtigt werden.

Die üblicherweise geforderte Mindestzeitersparnis von 20 Minuten ist nach Auffassung des BFH nicht stets erforderlich. Es kommt vielmehr auf alle Umstände des Einzelfalls, wie z.B. die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln o.ä., an. Eine Straßenverbindung kann daher auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist. Darüber hinaus hat der BFH zudem klargestellt, dass nur die tatsächlich benutzte Straßenverbindung in Betracht kommt. Eine mögliche, aber vom Steuerpflichtigen nicht benutzte Straßenverbindung, kann nicht zugrunde gelegt werden.

Die Urteile können ab sofort auf den Seiten des BFH unter www.bundesfinanzhof.de und dort unter „Entscheidungen online“ abgerufen werden.

Die Albertakademie wird in den Seminaren zum Reisekosten- und Lohnsteuerrecht über die Auswirkungen der neuen Urteile berichten.

Vereinfachung des Reisekostenrechts – Interview mit Uwe Albert

Unser Autor und Referent, Uwe Albert, hat in einem Interview mit Ralph Langrock von der Fachzeitschrift "GOGLOBALBIZ" erläutert, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Reform zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrecht zu erwarten haben.

Sie können das gesamte Interview auf den Seiten von GoGlobalBiz unter

 www.goglobalbiz.de/web_tv.html

und dort unter WEB-TV" – Interview Uwe Albert in vollem Wortlaut verfolgen.

Die Bundesregierung will bereits im März 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen, der kurzfristig im Bundestag und Bundesrat beraten werden soll. Mit einem Gesetzesbeschluss ist in 2012 zu rechnen.

Weitere Infos zum Reisekostenrecht finden Sie unter "Steuern aktuell". In unserem Seminar "Aktuelles Reisekostenrecht 2012" am 19.3.2012 werden wir ausführlich über die aktuelle Situation zur Vereinfachung des Reisekostenrechts berichten. Einzelheiten finden Sie unter "Seminare".

Das Bundesfinanzministerium hat den Bericht zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts veröffentlicht

Worauf die Travelmanager lange gewartet haben: Der Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts ist heute veröffentlicht worden.
Bereits im März will die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Reisekostenrechts vorlegen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden. In unserem Seminar am 19.3.2012 "Aktuelles Reisekostenrecht 2012" werden wir ausführlich über die vorgesehenen Neuregelungen berichten und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darstellen.
Den Bericht des BMF können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

Steuerentlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer ab 2013 – Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor!

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Abbau der sog. "Kalten Progression" in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, zu verhindern, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. So soll sichergestellt werden, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiert, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt.
Die Albertakademie hat die Auswirkungen des Gesetzentwurfs in einem EXCEL-Programm berechnet. Sie können das EXCEL-Programm kostenlos bei der Albertakademie per Email anfordern;
info@albertakademie.de. So können Sie erkennen, welche Steuerentlastung bei der Einkommensteuer für Sie im Jahr 2013 und 2014 eintritt.

BMF-Schreiben zur regelmäßigen Arbeitsstätte vom 15.12.2011 soeben veröffentlicht!

Das BMF hat soeben das Schreiben zur Anwendung der BFH-Urteile vom 9.6.2011 veöffentlicht. Sie können das Schreiben vom 15.12.2011 hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.