auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Das Reisekostenreformgesetz tritt am 1.1.2014 in Kraft

Heute, am 1.2.2013, hat auch der Bundesrat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Reisekostenreformgesetz zugestimmt. Damit tritt das Gesetz am 1.1.2014 in Kraft.
Die Unternmehmen haben jetzt ausreichend Zeit die Neuregelungen im Betrieb umzusetzen. Die Albertakademie hilft dabei durch zahlreiche Seminarveranstaltungen in Hamburg mit.
Einzelheiten siehe unter "Seminare".

Der Bundestag beschließt das Reisekostenreformgesetz

In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt und das Gesetz zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen.
Der Bundesrat wird wohl am 1.2.2013 dem Gesetz ebenfalls zustimmen. Es kann damit zum 1.1.2014 in Kraft treten.
Die Albertakademie veranstaltet im Laufe diesen Jahres regelmäßig Seminare zur Reform des Reisekostenrechts. Einzelheiten finden Sie unter "Seminare".

Übernachtungskostenpauschbetrag für Berufsfernfahrer

Nachdem der Bundesfinanzhof am 28.3.2012 entschieden hatte, dass ein Berufskraftfahrer, der in seiner Kabine des LKW übernachtet, je Übernachtung – ohne Einzelnachweis – einen Pauschbetrag von 5 € geltend machen kann, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 4.12.2012 die Auffassung vertreten, dass ein Pauschbetrag von 5 € grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Nach Meinung des BMF muss über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Einzelnachweis vom LKW-Fahrer über die tatsächlichen Übernachtungskosten im LKW geführt werden. Aufgrund der so ermittelnen durchschnittlichen Kosten je Übernachtung kann dann ein enstprechender pauschaler Betrag geltend gemacht werden.

Das Schleswig-Holsteinsche Finanzgericht hat in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil die Aufassung des BFH bestätigt. Danach können ohne den vom BMF geführten Einzelnachweis je Übernachtung im LKW 5 € geltend gemacht werden.

Sind Teambuildingmaßnahmen des Arbeitgebers steuerpflichtig?

Fordern Sie den kostenlosen Ausatz zum Thema per Email bei uns an! Wir senden Ihnen den Beitrag von Dipl.-Bw. Uwe Albert per Email zu!
Und besuchen Sie unser Seminar "Sachzuwendungen im Lohn- und Umsatzsteuerrecht" am 20.2.2013 in Hamburg – Einzelheiten siehe unter Seminare.

Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 1.1.2013

Das Bundesfinanzministerium hat heute die neuen Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung bei Auslandsreisen bekannt gemacht. Die neuen Beträge finden Sie hier .