auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Die 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ist bis 2007 noch in Ordnung

Einzelheiten finden Sie unter "Steuern aktuell"

Garagenkosten anläßlich einer doppelten Haushaltsführung sind Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt mit Urteil vom 13. November 2012, VI R 50/11, klargestellt, dass die Aufwendungen für einen angemieteten PKW-Stellplatz bzw. für eine angemietete Garage im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Arbeitnehmer wollte die Kosten für einen gesondert angemieteten PKW-Stellplatz am Arbeitsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt lehnte dies ab. Auch die Klage beim Finanzgericht führte zu keinem Erfolg.

Anders der BFH: Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind nicht nur Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern auch sonstige notwendige Mehraufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anmietung beispielsweise zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort notwendig ist.

In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir die Auswirkungen dieser wichtigen Entscheidung erläutern.

Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer ab 1.1.2013!

Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell".

Lohn- und Einkommensteuersenkung ab 1.1.2013

Bundestag und Bundesrat haben sich auf eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer ab dem 1.1.2013 verständigt. Das Gesetz zum Abbau der Kalten Progression wurde beschlossen. Damit wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer in 2013 von 8.004 € um 126 € auf 8.130 € und zusätzlich ab 1.1.2014 um weitere 224 € auf 8.354 € angehoben. Bei einer Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Beträge.
Beim Lohnsteuerabzug wird die Lohnsteuer damit geringer ausfallen als 2012.
Die Entlastung beträgt in 2013 gegenüber 2012 für Ledige maximal 24 € und für Verheiratete max. 48 € pro Jahr. In 2014 ergibt sich eine Steuerentlastung für Ledige von 67 € und für Verheiratete von 134 € pro Jahr gegenüber 2012. Der Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer ab 2013 ist allerdings noch nicht vom BMF veröffentlich worden. Mit einer Veröffentlichung wird im Laufe diesen Monats gerechnet. Die Arbeitgeber müssen sich daher im März auf eine Rückrechnung für die Monate Januar und Februar 2013 einstellen!

Das Reisekostenreformgesetz tritt am 1.1.2014 in Kraft!

Nachdem heute auch der Bundesrat dem Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt hat, kann es wie vorgesehen am 1.1.2014 in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

           die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Inlands- und Auslandsreisen

           die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte)

           die Klarstellung bei der sog. Dreimonatsfrist

           die Änderung bei den Fahrtkosten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet

           die Einschränkung bei den Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten und der doppelten Haushaltsführung

           die Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

           die Bescheinigung dass eine kostenlose Mahlzeit gewährt wurde

           die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber für kostenlose Mahlzeiten.

In unseren Seminaren werden wir die Teilnehmer mit den Neuregelungen bekannt machen und anhand praktischer Beispiele die Auswirkungen darstellen. Einzelheiten zu unseren Seminaren finden Sie unter "Seminare".