Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.
News
Neue Sachbezugswerte ab 2014
Die Sachbezugswerte 2014 für Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten werden zum 1.1.2014 angehoben:
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2014 voraussichtlich von 224 EUR auf 229 EUR angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2014 voraussichtlich
für ein Frühstück 1,63 EUR (bisher 1,60 EUR)
für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 EUR (bisher 2,93 EUR)
anzusetzen.
Neues Anwendungsschreiben des BMF zum Lohnsteuerabzug 2013
Am 7.8.2013 hat das BMF ein neues 30-seitiges Anwendungsschreiben zum Lohnsteuerabzug 2013 veröffentlicht. In unseren Seminaren am 25.11. und 10.12.2013 werden wir das Anwendungsschreiben erläutern (siehe Seminare).
Das BMF hat den Entwurf eines 43-seitigen Einführungsschreibens zum neuen Reisekostenrecht vorgelegt
Einzelheiten siehe unter "Steuern aktuell".
Das BMF legt den Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reisekostenreform vor
Das Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts tritt am 1.1.2014 in Kraft. Jetzt hat das BMF den Entwurf eines Einführungsschreibens zur Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen vorgelegt. Es wird nach Stellungnahme der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft und anderer maßgebender Verbände voraussichtlich Ende September 2013 offiziell veröffentlicht.
Auf mehr als 40 Seiten hat das BMF detailliert beschrieben, wie das neue Recht anzuwenden ist. Das Schreiben enthält insbesondere Hinweise den Themen:
3.Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung Mahlzeiten
4.Begrenzung der Unterkunftskosten, bei doppelter Haushaltsführung und Auswärtstätigkeiten
5.Reisenebenkosten
6.Anwendung der Regelungen bei der Gewinnermittlung
Auch wenn das Schreiben noch nicht abschließend veröffentlicht ist kann davon ausgegangen werden, dass sich wesentliche Änderungen nicht mehr ergeben.
In unseren Seminaren zum Reisekostenrecht werden wir den Inhalt des Einführungsschreibens ausführlich darstellen und erläutern. Informieren Sie sich jetzt, wie das neue Recht umgesetzt werden muss.
Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand gilt auch bei Leiharbeitnehmern