auf der Homepage der Albertakademie.

Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.

Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.

Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.

Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.

News
Kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE zu „gemischten Reisen“

Seit der geänderten Rechtsprechung des BFH zu gemischten Reisen besteht zunehmende Unsicherheit, wie bei Reisen mit betrieblichem Inhalt und zugleich Freizeitaktivitäten lohnsteuerlich umzugehen ist. Muss die gesamte Reise lohnversteuert werden oder ist ein Teil lohnsteuerfrei? Beispiel: Tagung des Außendienstes mit anschließender Betriebsveranstaltung.

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat dazu exklusiv ein Merkblatt ausgearbeitet, das Sie bei der ALBETAKADEMIE kostenlos anfordern können. Das Merkblatt können Sie per Email unter info@albertakademie.de oder unter „Kontakt“ kostenlos anfordern.

Großbuchstabe „M“ – Erleichterung bei der Bescheinigung bis 31.12.2017

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30.07.2015 Stellung genommen, wann der Großbuchstabe „M“ anlässlich von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten bescheinigt werden muss. Danach ist eine Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab dem 1.1.2018 erforderlich (Hinweis auf Tz. I. 2). Sie können das BMF-Schreiben vom 30.07.2015 einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir das Schreiben ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Wenn Sie wissen wollen, wie man sich von der Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ befreien lassen kann, schreiben Sie uns einfach eine Email unter info@albertakademie.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Informationen kostenlos per Email.

Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist – kostenloses Merkblatt der ALBERTAKADEMIE

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat die wichtigsten Regelungen zur Besteuerung von Sachzuwendungen in einem Beitrag zusammengestellt. Sie können den Beitrag einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir Ihnen die aktuellen Regelungen im Detail erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neues Seminar zu Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen am 26.10.2015

Am 26.10.2015 veranstaltet die ALBERTAKADEMIE in Hamburg ein neues Seminar zur aktuellen Situation bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen. Referent ist Diplom-Betriebswirt Uwe Albert. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.

Doppelte Haushaltsführung – Neue Urteile der Finanzgerichte

Die Finanzgerichte Hamburg (Urteil vom 17.12.2014 – 2 K 113/14) und Köln (Urteil vom 6.11.2014 – 13 K 1665/12) haben vor kurzem zwei wichtige Urteile zur doppelten Haushaltsführung gesprochen, die beide rechtkräftig geworden sind.

Worum ging es?

– Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor? Eine doppelte Haushaltsführung ist immer dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seines Lebensmittelpunktes eine zweite Wohnung bezieht, weil er am Ort der zweiten Wohnung seine erste Tätigkeitsstätte hat (R 9.11 Abs. 1 LStR). Wie ist zu verfahren, wenn die erste Tätigkeitsstätte in maximal einer Fahrtstunde zu erreichen ist. Liegt dann auch noch eine doppelte Haushaltsführung vor?

– Welche Aufwendungen können als Werbungskosten für Einrichtungsgegenstände in der Zweitwohnung berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden? Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG können nur die notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden. Wie ist zu verfahren, wenn besonders teure Möbelstücke zur Einrichtung der Zweitwohnung verwendet werden?

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat exklusiv für die ALBERTAKADEMIE in einem Aufsatz die neuen Urteile analysiert und die Auswirkungen aufgezeigt. Sie können den Aufsatz auf unserer Internetseite www.albertakademie.de einsehen und kostenlos herunterladen. Klicken Sie bitte hier.