Wir vermitteln Wissen insbesondere zu den Themen Lohnsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Reisekosten und betriebliche Altersversorgung.
Zu allen wichtigen aktuellen Fragen bei der Abrechnung und Besteuerung von Lohn- und Gehalt, Reisen, Sachzuwendungen des Arbeitgebers und zur betrieblichen Altersversorgung führen wir regelmäßig praxisnahe Seminare durch.
Alle wichtigen neuen Informationen zu diesen Themen finden Sie auf dieser Webseite.
Aktuelle Informationen finden Sie unter „Steuern aktuell“.
Wenn Sie regelmäßig kostenlos über aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen oder Praxistipps zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht und zum Bundesreisekostenrecht informiert werden möchten, melden Sie sich einfach zu unserem Infoletter unter „Anmeldung zum Infoletter“ an.
News
Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen Altersversorgung vom 6.12.2017 veröffentlicht
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist eine Neufassung des BMF-Schreibens zur betrieblichen Altersversorgung notwendig geworden. Das umfangreiche Schreiben vom 6.12.2017 können Sie auf den Seiten des BMF im Internet herunterladen. In unserem Seminar zur bAV am 14.3.2018 in Hamburg werden wir die Neuregelungen ausführlich erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Brötchen und Heißgetränke sind keine Mahlzeit – neues Urteil des FG Münster vom 31.5.2017
Das FG Münster hat mit Urteil vom 31.5.2017 entschieden, dass Brötchen ohne Belag und Heißgetränke keine Mahlzeit i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG sind. Eine Kürzung des Verpflegungspauschbetrages bei Auswärtstätigkeiten kommt daher in diesen Fällen nicht in Betracht. Sie können das Urteil auf den Seiten des FG Münster www.fg-muenster.nrw.de unter dem Az: 11 K 4108/14 einsehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ auch weiterhin erforderlich
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 27.9.2017 festgelegt, dass der Großbuchatbe „M“ auch künftig zu bescheigen ist. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen klicken Sie bitte hier.
BMF-Schreiben vom 21.9.2017 zur Zuzahlung des ArbN für einen Dienstwagen
Aufgrund der Urteile des BFH vom 30.11.2016 zur Zuzahlung des ArbN bei Nutzung eines Dienst-Pkw hat das BMF jetzt ein Anwendungsschreiben zu den Urteilen veröffentlicht. In unseren Seminaren zum aktuellen Reisekosten und Lohnsteuerrecht 2018 werden wir die neuen Regelungen erläutern. Sie können das BMF-Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Neues Urteil des Niedersächsischen FG zum neuen Reisekostenrecht 2014
Das FG Niedersachsen hat am 15.6.2017 entschieden, dass Fahrten eines LKW-Fahrers von der Wohnung zum Betriebssitz nur dann keine Reisekosten sind, wenn die Fahrten täglich durchgeführt werden (Az: 10 K 139/16). In unserem Seminar am 26.9.2017 werden wir die Auswirkungen des neuen Urteils erläutern. Einzelheiten unter Seminare.