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Neuregelung der Betriebsveranstaltungen geplant

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Er sieht u.a. eine gesetzliche Neuregelung für Betriebsveranstaltungen vor. Die Freigrenze von bisher 110 € soll auf 150 € angehoben werden. Die Rechtsprechung des BFH vom Mai 2013 wird damit leider nicht umgesetzt. Die Neuregelung soll ab 1.1.2015 gelten. In unseren Seminaren zur Besteuerung von Sachzuwendungen und zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir diese Neuregelung darstellen und für die Praxis erläutern (Siehe unter "Seminare").

Der Gesetzentwurf kann auf den Seiten des BMF eingesehen und heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter "Service".

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