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Neues BMF-Schreiben zur 0,03%-Regelung bei der Pkw-Nutzung

Nach nunmehr genau 3 Jahren hat das Bundesfinanzministerium auf die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Pkw-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte reagiert. Der Bundesfinanzhof hatte bereits am 4.4.2008 entschieden, dass für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nur dann 0,03 % vom inl. Listenpreis je Monat und Entfernungskilometer anzusetzen sind, wenn das Fahrzeug an mindestens 15 Tagen im Monat für diese Fahrten genutzt wird. Andernfalls, so der BFH, sind je Fahrt nur 0,002 % vom inl. Listenpreis je Entfernungskilometer und Fahrt zu versteuern.

Nach dem BMF-Schreiben vom 1.4.2011 kann der Arbeitgeber auch weiterhin monatlich 0,03 % vom inl. Listenpreis versteuern. Der Arbeitnehmer kann dann im Einkommensteuerveranlagungsverfahren die ggfs. zu viel versteuerten Beträge wieder korrigieren. Der Arbeitgeber kann aber auch mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass aufgrund der Aufzeichnungen des Mitarbeiters nur 0,002 % vom inl. Listenpreis je Entfernungskilometer und Fahrt anzusetzen sind, wenn der Pkw an weniger als 15 Tagen monatlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt wird.

Das neue BMF-Schreiben kann auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de und dort unter BMF-Schreiben eingesehen und heruntergeladen werden.

In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir dieses neue Schreiben ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.
Die Albertakademie hat zu diesem Thema ein 11-seitiges Merkblatt veröffentlicht, das kostenlos per Email unter info@albertakademie.de abgefordert werden kann.

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