Home / Steuern aktuell / Neues BFH-Urteil zu kostenlosen Anrufungsauskünften der Finanzämter

Neues BFH-Urteil zu kostenlosen Anrufungsauskünften der Finanzämter

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.04.2009 – VI R 54/07 seine bisherige Rechtsprechung zur Qualität von Anrufungsauskünften in Lohnsteuersachen (§ 42e EStG) geändert.

Nach dieser neuen Rechtsprechung kann der Arbeitgeber eine ihm erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen. Weiter, so der BFH, stellt die dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft nicht nur eine Wissenserklärung des Finanzamts darüber dar, wie im Einzelfall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind, sondern sie ist zugleich auch ein feststellender Verwaltungsakt.

Im Urteilsfall hatte ein Unternehmen vom FA Auskunft darüber verlangt, ob ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständige zu beurteilen seien. Zunächst hatte das FA nach Prüfung der Unterlagen mehrfach die Auskunft erteilt, es handele sich um selbständig Tätige. Später widerrief das FA diese Anrufungsauskunft; die Mitarbeiter seien nunmehr Arbeitnehmer. 

Diese bisherige Rechtsprechung hat der BFH aufgegeben. Nunmehr vertritt der BFH die Auffassung, die Anrufungsauskunft stelle – ebenso wie die neu geregelte verbindliche Auskunft (Zusage) nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung – einen Verwaltungsakt dar, gegen den Einspruch und Klage gegeben sei.
Die Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG zielt insbesondere darauf ab, Konflikte zwischen dem Arbeitgeber und dem FA vorbeugend zu vermeiden. Eine zeitnahe Klärung von lohnsteuerlichen Zweifelsfragen soll durch die Anrufungsauskunft sichergestellt werden.
In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht am 19.11. 30.11., 2.12. und 7.12.2009 werden wir das Urteil erläutern und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis darstellen.

Comments are closed.