Der Bundesfinanzhof hat heute sein neuestes Urteil zu Besuchsfahrten des Ehegatten veröffentlicht (Urteil vom 22.10.2015). Danach können Aufwendungen für Besuche des Ehegatten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden! Damit hat der BFH das gegenteilige Urteil des FG Münster aus dem Jahr 2013 aufgehoben. In unserem Seminar am 8.2.1016 werden wir die neue Entscheidung darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.
Neues BFH-Urteil zu Besuchsfahrten des Ehegatten
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