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Neue Urteile des BFH zur Pkw-Nutzung vom 20.3.2014

Der Bundesfinanzhof hat in seinen heute veröffentlichten Entscheidungen zur Entfernungspauschale und zur Fahrtenbuchmethode Stellung genommen:

Ergebnisse:

1. Außergewöhnliche Kosten (Reparaturkosten), wegen einer Falschbetankung, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten. Reparaturaufwendungen können nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale abgezogen werden, da auch außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.

2. Die Fahrtenbuchmethode ist nur dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig.

Die Urteile können in vollem Wortlaut auf den Internetseiten des BFH eingesehen und heruntergeladen werden.

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