Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen ab 1.1.2016
a) für Frühstück 1,67 € und
b) für Mittag- und Abendessen jeweils 3,10 €.
Die neuen Werte haben insbesondere Bedeutung bei der Abrechnung von Reisen und Kantinenmahlzeiten.
In unseren Seminaren zum Reisekosten-und Lohnsteuerecht werden wir die Auswirkungen der neuen Werte ausführlich darstelle und erläutern. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.