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Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat zur Neuregelung der Überlassung von Mahlzeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter Stellung genommen. Danach können die mit den LStÄR 2011 geplanten Neuregelungen bereits sofort rückwirkend ab 1.1.2010 in Anspruch genommen werden.
Einzelheiten finden Sie unter "Steuern akltuell".

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