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Mehr Netto für Brutto für Arbeitnehmer ab Januar 2010 – warum?

Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung im Januar für 2010 werden nahezu alle Arbeitnehmer mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Warum ist das so?
Damit Sie Ihren Mitarbeiter/innen erklären können, warum – ohne Lohnerhöhung – mehr in der "Lohntüte" bleibt als vorher, hier die wichtigsten Gründe:

1. Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2010 angehoben

Bisher betrug der Grundfreibetrag 7.834 Euro für Ledige und 15.668 Euro für Verheiratete. Er ist zum 1.1.2010 um 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und um 340 Euro auf 16.008 Euro für Verheirate angehoben worden. Dadurch wir die tarifliche Einkommensteuer für alle gesenkt.

2. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich durch das Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung an Januar 2010 stärker steuermindernd aus.

Ab Januar 2010 werden die Beitrge der Arbeitnehmer zur Kranken- und Pflegeversicherung im vollen Umfang im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die Vorsorgepauschale – die in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet ist, wird angehoben! Auch Arbeitnehmer mit Steuerklasse V und VI erhalten jetzt eine Vorsorgepauschale! Damit wird die Steuerbelastung für fast alle Arbeitnehmer erheblich gesenkt. In jedem Fall wird für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt. 

3. Der Kinderfreibetrag wurde zum 1.1.2010 angehoben

Zusammen mit der Anhebung des Kindergeldes wird auch der Kinderfreibetrag von bisher 3.012 Euro für Ledige und 6.024 Euro für Verheiratete um 492 Euro auf 3.504 Euro für Ledige und um 984 Euro auf 7.008 Euro für Verheiratete angehoben. Dadurch reduziert sich für Arbeitnemher mit Kindern der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

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