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Mahlzeiten, die mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet werden (Neues BMF-Schreiben)

Das Bundesfinanzministerium hat ein einem Schreiben vom 24.2.2016 erläutert, wann eine vom Arbeitgeber an den Mitarbeiter angegebene Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, ohne dass dafür eine Essenmarke oder ein Essengutschein ausgegeben wird. Sie können das Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

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