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Lohnabrechnungen ab Januar 2013 müssen korrigiert werden!

Aufgrund des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression, dem der Bundesrat erst am 1.2.2013 zugestimmt hat, ist der Grundfreibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1.1.2013 für Ledige von 8.004 € (und für Verheiratete 16.008 €) auf 8.130 € (16.260 €) angehoben worden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt mit Schreiben vom 20.2.2013 den Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer rückwirkend geändert. Danach ist der Arbeitgeber gehalten, die Lohnabrechnungen – soweit sie noch nach dem alten niedrigen Grundfreibetrag berechnet wurden – zu ändern. Die Art und Weise der Neuberechnung ist nicht zwingend festgelegt (s. Bundestags-Drs. 16/11740 vom 27. Januar 2009, Seite 26). Sie kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder die Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen.
Das BMF-Schreiben vom 20.2.2013 kann auf den Internetseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen und heruntergeladen werden.

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