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Kosten für Einrichtungsgegenstände anläßlich eines Umzugs sind keine Werbungkosten

Der Bundesfinanzhof grenzt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände bei einem Umzug ein Kosten für Einrichtungsgegenstände anläßlich eines Umzugs sind keine Werbungkosten

Nach dem BFH-Urteil vom 17.12.2002 VI R 188/98 können bei einem beruflich veranlassten Umzug Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung nicht als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden .

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1

Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98
Vorinstanz: FG Köln vom 30. September 1998 2 K 7463/96 (EFG 1999, 114)

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