Das Finanzgericht des Saarlandes hat am 22.1.2014 rechtskräftig entschieden, dass die Kosten für einen Reisepass und Passbilder als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitnehmer den Reisepass für dienstliche Auslandsreisen benötigt (Az: 1 K 1441/12).
Kosten für einen Reisepass sind regelmäßig Werbungskosten (FG-Saarland)
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